Hamburg. Die deutsche Fassung des Pippi-Langstrumpf-Liedes steht vor Gericht – die Erben wollen an den Einnahmen beteiligt werden.

"Trallari trallahey tralla hoppsasa" - mit diesen und anderen Zeilen aus dem Pippi-Langstrumpf-Lied hat sich am Dienstag eine Zivilkammer des Landgerichts Hamburg befassen.

Ärger um deutsche Liedfassung

Ein schwedisches Unternehmen, das die Urheberrechte der Autorin Astrid Lindgren (1907-2002) vertritt, hat die Rechteinhaber an der deutschen Textfassung verklagt, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Die Schweden sind der Ansicht, dass die deutsche Fassung eine sogenannte abhängige Bearbeitung des Originals ist. "Här kommer Pippi Långstrump, tjolahopp tjolahej tjolahoppsan-sa", dichtete Lindgren. Der deutsche Autor Wolfgang Franke machte daraus: "Hey - Pippi Langstrumpf, trallari trallahey tralla hoppsasa" - angeblich ohne Einwilligung der schwedischen Verfasserin.

Die Anwälte der verklagten Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft und der Witwe von Franke wenden ein, der deutsche Text sei eine freie Benutzung des Kinderbuchstoffs, für die keine Genehmigung erforderlich sei. Der Vorsitzende Richter sieht das anders: Er erklärte, die Zivilkammer halte Klage der Lindgren-Erben für aussichtsreich.

So kommen die berühmten Zeilen zu Pippis "Plutimikation" im schwedischen Original gar nicht vor: "Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach' mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt" - dieser von Eva Mattes gesungene Reim zur Filmserie von 1969 stammt aus der Feder von Franke, nicht von Lindgren.

Villa Kunterbunt gar nicht bunt

Es war ebenfalls Franke, der die Villa von Pippi zu einem kunterbunten Haus machte. Nach Lindgrens Worten wohnt das selbstständige Mädchen in seiner "Villa Villekulla". "Das ist nicht schlecht, ich hab' nen Affen, Pferd und Villa, und es ist auch gut, einen Koffer voll Geld zu haben", heißt es ganz schlicht auf Schwedisch. In Deutschland trällert Pippi seit 50 Jahren: "Ich hab' ein Haus, ein kunterbuntes Haus, ein Äffchen und ein Pferd, die schauen dort zum Fenster raus."

"Der Text von Wolfgang Franke hat ohne Zweifel einen hohen schöpferischen Eigengehalt", betonte Richter Benjamin Korte. Ob das schwedische Original "Här kommer Pippi Långstrump" dahinter verblasse, sei streitig. Doch darauf komme es gar nicht so an. Entscheidend sei, dass der deutsche Text den sogenannten Charakterschutz von Pippi Langstrumpf verletze.

Er enthalte ganz typische Elemente der literarischen Figur, zum Beispiel das Haus, den Affen, das Pferd, die «Plutimikation» oder die Erklärung, «ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt». Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte das Lied vorerst nicht weiter verbreitet werden, «was sehr schade wäre», wie Korte versicherte.

Urteil noch nicht erwartet

Die Klage wurde bereits Ende 2017 eingereicht. 2014 hätten die Kläger eine erste Abmahnung verschickt, sagte der Gerichtssprecher. Davor habe nach Darstellung der Kläger in jahrelanger Arbeit und mit großem Aufwand der Nachlass von Astrid Lindgren geordnet werden müssen. Es habe eine Korrespondenz zwischen den Autoren gegeben, die aber im Sande verlaufen sei. Ein erster Verhandlungstermin fand vor einem Jahr statt. Damals habe die Kammer es für möglich gehalten, dass die deutsche Version die Rechte des Originals verletzt. Wegen eines Richterwechsels gibt es nun erneut eine mündliche Verhandlung. Ein Urteil will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.