Hamburg. Verbraucher können Verpackungen mit Einwegpfand dort abgeben, wo sie auch verkauft werden. Die Realität sieht anders aus.

Bei der Rückgabe von Einweg-Pfandflaschen im Supermarkt kommt es offenbar immer häufiger zu Problemen. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte, hätten sich zuletzt viele Betroffene aus ganz Deutschland gemeldet und berichtet, dass sich Händler geweigert hätten, das Einwegpfand auszuzahlen. Laut Verbraucherzentrale ist dies jedoch klar rechtswidrig, weil die Supermärkte gesetzlich dazu verpflichtet sind.

"Der Handel führt oft vorgeschobene Gründe an, um die Annahme von Einwegverpackungen zu verweigern", berichtet Tristan Jorde, Umweltberater bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Mal sei die Dose zu zerdrückt, mal führe man die Marke nicht, mal fehle ein Teil des Etiketts auf der Flasche. Dabei sind die Vorgaben des Gesetzgebers eindeutig und Händler in den meisten Fällen auch unter diesen Umständen in der Pflicht, das Einwegpfand auszuzahlen. "Doch die Leute mit den nicht ganz einwandfreien Flaschen und Dosen werden einfach abgewimmelt und bekommen kein Geld. Das ist vor allem dann schlimm, wenn die Menschen auf den Notgroschen angewiesen sind", so Jorde.

Die wichtigsten Fragen zu Einweg- und Mehrwegpfand


Besonders über den Einsatz von Pfandautomaten in Märkten würden sich viele Verbraucher ärgern, weil hier oft per Beschilderung klar gemacht werde, das Leergut, das der Automat wieder ausspuckt, vom Supermarkt nicht angenommen wird. "Das geht nicht!", so Jorde. "Auch Supermärkte und Discounter müssen sich ans Gesetz halten." Die Rücknahmepflicht sei im Verpackungsgesetz klar geregelt und sie gelte auch für Leergut, das ein Automat vielleicht ablehnt. "Automat und Handel sind hier das Problem, nicht Flasche oder Dose." Grund für die Verweigerung sei laut Jorde, dass die Einwegpfang-Regelung für Supermärkte zum einen Arbeitsaufwand und zum anderen zwangläufig das Vorhalten von Platz für die Flaschen und Dosen bedeutet.

Die Regelung ist vergleichsweise neu: Seit 2006 können Verbraucher Verpackungen mit Einwegpfand überall dort abgeben, wo sie auch verkauft werden. Ausnahmen gelten nur für Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Grundfläche, wie zum Beispiel Kioske. Ist die Pfandkennzeichnung zu erkennen, müssen die Einkaufsmärkte laut Jorde das Einweg-Leergut annehmen, ob mittels Automat oder Personal, ist irrelevant. Form, Marke oder Inhalt dürfen bei der Rückgabe keine Rolle mehr spielen.

Umweltberater Jorde rät Verbrauchern, sich nicht abwimmeln zu lassen und die Händler in die Pflicht zu nehmen. "Sind die Filialen nicht einsichtig, ist eine Beschwerde bei den Abfallbehörden der Städte oder Landkreise angebracht." In Hamburg seien die Fachämter für Verbraucherschutz der verschiedenen Bezirke zuständig.