Hamburg. Hamburgerin erhielt ihre Wahlunterlagen doppelt – mit unterschiedlichen Nummern. Oliver Rudolf ging der Sache auf den Grund.
Ulrike W. aus Marienthal staunte nicht schlecht, als sie sich ihre Briefwahl-Unterlagen für die Europawahl genauer ansah. Sie hatte die Papiere gleich in zweifacher Ausfertigung bekommen. Ihre Adresse stand identisch auf beiden Wahlscheinen, auch die Wahlbezirkssnummer war dieselbe, nur die beiden Wahlscheinnummern unterschieden sich. Ulrike W. hatte die Briefwahl am Sonnabend per Mail beantragt, am Mittwoch war ihr der Umschlag zugestellt worden. Dass eine doppelte Stimmabgabe nicht richtig sein konnte, war der Wählerin aus Marienthal aber sofort klar.
Landeswahlleiter Oliver Rudolf ging der Sache auf Abendblatt-Anfrage nach und lieferte folgende Erklärung: „Beim Ausdrucken des ersten Wahlscheins gab es offenbar ein Druckerproblem. Daraufhin wurde der Wahlschein ungültig gesetzt.“ Für Ulrike W. sei daraufhin ein neuer Wahlschein mit einer anderen Nummer ausgestellt worden.
Sogenannte Negativ-Liste
Warum dennoch beide Wahlscheine und Wahlzettel in den Umschlag gepackt und verschickt wurden, sei leider nicht mehr nachzuvollziehen und ein Fehler, sagt Rudolf. Allerdings wäre auf jeden Fall nur eine Stimme gezählt worden, nämlich jene mit dem gültigen Wahlschein.
Nach Angaben des Landeswahlleiters gibt es eine sogenannte Negativ-Liste, auf der die ungültigen Wahlscheine vermerkt seien. Eine doppelte Stimmabgabe sei deshalb nicht möglich. Ulrike W. ist zwar froh, dass sich das Wirrwarr in ihrem Fall aufgeklärt hat, „aber es verunsichert einen natürlich schon“, sagt sie verärgert.