Hamburg. Der Sender hatte sich gewehrt, den Spot auszustrahlen. Der RBB bekommt juristischen Rückenwind für seine Weigerung.

Weil der Norddeutsche Rundfunk (NDR) einen Wahlspot der rechtsextremen NPD nicht ausstrahlen wollte, hatte die NDP einen Eilantrag ans Verwaltungsgericht Hamburg gestellt. Diesem wurde stattgegeben und das Gericht kam nach Angaben eines Sprechers zu dem Ergebnis, dass der Werbespot zwar ausländerfeindlich sei und ein weit überzogenes und polemisches Bild von den Folgen der Zuwanderung zeichne, jedoch nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle.

Somit musste der NDR den Wahlspot am Sonnabend in seinem Hörfunkprogramm "NDR Info" ausstrahlen. Eine zweite Ausstrahlung sei für den 21. Mai vorgesehen. Zuvor waren Verwaltungsgerichte in München und Hessen bei der Beurteilung des Wahlspots zum gleichen Urteil gelangt. Anders urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag: Es erlaubte dem RBB, die Ausstrahlung der Wahlwerbung zu verweigern.

Bayrischer Rundfunk ebenfalls vor Gericht

In einer Pressemitteilung auf der Website der NPD heißt es, dass der Wahlspot zur Europawahl somit ebenfalls an zwei Terminen im Mai im Bayrischen Rundfunk (BR) ausgestrahlt werden müsse. Der BR will sich laut Angaben der Deutschen Presse-Agentur juristisch dagegen wehren.

Laut Gericht heiße es in dem Spot der NPD unter anderem, dass die Sicherheit in Deutschland in Gefahr sei: "Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern." Der Gerichtssprecher erklärte, als zur Wahl zugelassene Partei habe die NPD gegenüber den öffentlichen Rundfunkanstalten einen Anspruch auf Ausstrahlung der Wahlwerbung, sofern damit nicht gegen Strafgesetze verstoßen werde.

Verstoß gegen allgemeine Strafgesetze

Erst Ende April hatte ein Gericht entschieden, dass das ZDF Wahlwerbung der NPD nicht ausstrahlen müsse. Die Begründung: Die Werbung zur Europawahl verstoße gegen allgemeine Strafgesetze. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, wie die Koblenzer „Rhein-Zeitung“ berichtete.

Ähnlich urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Es bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, derzufolge der RBB den Werbespot nicht ausstrahlen muss: Der Spot propagiere eine pauschale Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und (kriminelle) Ausländer, hieß es in der Begründung des Urteils. Er mache nicht nur auf diejenigen Migranten aufmerksam, die seit 2015 tatsächlich Straftaten begangen hätten, sondern fordere, dass Deutsche vor sämtlichen Migranten zu schützen seien, die als reale und existenzielle Bedrohung dargestellt würden.