Hamburg. Großes Interesse an seit April gültiger Wohnraumschutznummer. Airbnb sieht Hamburger Modell als bundesweites Vorbild.

Alle Hamburger, die ihre Wohnungen auf Zeit an Gäste der Stadt vermieten wollen, brauchen seit dem 1. April eine sogenannte Wohnraumschutznummer. Jetzt zeigt sich: Die Nachfrage ist groß. Nach Abendblatt-Informationen gingen bis Dienstag bereits 3926 Registrierungen beim zuständigen Bezirksamt Altona ein, davon waren bislang 3301 erfolgreich. Der Rest befindet sich in der Prüfung

Wie berichtet, wurde das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz geändert. Es gilt nun eine Registrierungspflicht für Wohnraum, der gelegentlich vermietet werden soll. Wer seit dem 1. April seine Wohnung über Internetportale für Gäste anbieten möchte, der muss eigentlich diese Registrierungsnummer immer mit angeben: „Wer in Hamburg keine Wohnraumschutznummer hat, obwohl er eine braucht, kann bei Airbnb nicht mehr inserieren. Wir kooperieren mit der Stadt, es geht uns um die größtmögliche Transparenz“, sagte Tim Klaws, der unter anderem in Deutschland die politische Kommunikation von dem Anbieter Airbnb verantwortet, dem Abendblatt.

Für Klaws steht fest: „Das in Hamburg nun umgesetzte Modell ist bundesweit einmalig und könnte ein Vorbild für andere Großstädte wie Berlin oder Frankfurt am Main sein.“

FeWo-direkt.de verhält sich inkonsequent

Allerdings nehmen diese Regelung offensichtlich nicht alle Internetportale so ernst: FeWo-direkt.de fordert die Wohnraumschutznummer nicht konsequent ein. Nach Abendblatt-Recherchen mussten Vermieter, die vor dem 1. April ihre Angebote eingestellt hatten, bis heute solche Nummer nicht nachweisen, und die Inserate sind weiterhin buchbar.

Auf eine Abendblatt-Anfrage reagierte FeWo-direkt.de am Dienstag nicht.

Nach der Novellierung des Wohnraumschutzgesetzes gilt, dass die eigene Wohnung in Hamburg nur noch bis zu acht Wochen pro Jahr Gästen überlassen werden kann, zuvor war das bis zu sechs Monate möglich. Die Begrenzung auf acht Wochen sei nicht verhältnismäßig für private Gastgeber, die oft beruflich unterwegs seien oder aus privaten Gründen pendeln müssten. Für diese sollten großzügigere Regelungen angewendet werden, forderte Tim Klaws.

Die Vermieter müssen der Stadt jede Vermietung melden. Werden die Vermieter künftig gesperrt, wenn sie bei Airbnb schon mehr als acht Wochen ihren Wohnraum vermietet haben? „Nein, wir gehen davon aus, dass unsere Nutzer ehrlich sind und ihre Vermietungen entsprechend bei der Stadt anzeigen“, sagte Tim Klaws.

Airbnb steht im Austausch mit der Politik

Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist angespannt, deshalb hatte es immer wieder Diskussionen darüber gegeben, dass Wohnraum vor allem in citynahen Lagen teilweise als lukratives Geschäft an Touristen vermietet wird: „Wir befinden uns bereits seit Oktober 2016 mit der Hamburger Politik in einem regelmäßigen Austausch. Auch uns ist es sehr wichtig, dass es klare Regeln gibt, aber auch, dass Homesharer weiterhin ihr Zuhause vermieten können, da sie keinen Einfluss auf den Wohnungsmarkt haben“, sagte Klaws. Nach Berlin ist Hamburg der wichtigste deutsche Markt für Airbnb mit Hauptzentrale in San Francisco (USA). Allein im vergangenen Jahr wurden über die Internetplattform rund 290.000 Gästeankünfte in der Hansestadt gezählt.

In welchen Stadtteilen die meisten Wohnungen angeboten werden, kann Klaws nicht sagen. Aber es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Objekte in Szenevierteln wie der Schanze, Winterhude oder St. Georg sind. Aber wenn es nach Airbnb geht, könnte sich das ändern: „Hamburg hat so viele Facetten. Auch wir haben ein Interesse daran, dass zum Beispiel spannende Stadtteile wie Wilhelmsburg oder die Veddel mehr in den Fokus der Gäste rücken. Hier bieten die Hamburger auf Airbnb jetzt außerdem Entdeckungen an, die gut angenommen werden“, sagt Klaws.

Vermieter müssen Tourismus­taxe abführen

Auch bei einem anderen Thema ist Airbnb auf die Stadt zugegangen. Dabei geht es um die Kultur- und Tourismus­taxe, die die Hotels von den Gästen eintreiben und an die Stadt abführen müssen: „Wir haben angeboten, dass schon beim Buchungsvorgang diese Kultur- und Tourismustaxe mit erhoben wird und wir das Geld dann direkt an die Stadt weiterleiten. Aber bislang hat Hamburg dieses Angebot nicht angenommen“, sagt Klaws. Auf Abendblatt-Anfrage sagte ein Sprecher der Finanzbehörde: „Diese Frage betrifft geschützte personenbezogene Daten, zu denen aufgrund des Steuergeheimnisses keine Angaben gemacht werden dürfen.“ Der Sprecher bestätigte allerdings, dass die Vermieter die Kultur- und Tourismus­taxe abführen müssen. Wer seine Wohnung zum Beispiel für 100 Euro vermietet, müsste 2 Euro pro Person und Nacht entrichten.

Da sind Frankfurt, Dresden, und Dortmund schon weiter – diese Städte lassen die sogenannte Bettensteuer bereits von Airbnb abführen.