Hamburg . Unternehmen verschickt Auftragsbestätigungen über Produkte, auch wenn diese nicht bestellt wurden. Was Kunden tun sollen.

Mit einer dreisten Masche gehen Telekommunikationsfirmen in Hamburg auf Kundenfang. So hat etwa Vodafone Auftragsbestätigungen über die beiden Produkte "Vodafone TV Connect" oder "Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable" an Haushalte verschickt, auch wenn diese die Leistungen nicht bestellt haben. Jetzt sind Verbraucherschützer gegen diese untergeschobenen Verträge vorgegangen.

"Wer nichts bestellt, muss auch nichts bezahlen", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Doch Verbraucher melden uns immer wieder, dass sie Rechnungen über Leistungen von Unternehmen der Telekommunikationsbranche erhalten, die sie gar nicht haben wollen."

Servicemitarbeiter kommt unangemeldet

Ein Beispiel aus Hamburg zeigt, wie die Firmen vorgehen: Als Mitte Februar ein von Vodafone Kabel Deutschland beauftragter Mitarbeiter unangemeldet an der Haustür einer Wohngemeinschaft klingelte, begann der Ärger für zwei junge Männer. Weil sie es seltsam fanden, dass jemand ihre Kabelbuchse vermessen wollte, ohne vorab einen Termin vereinbart zu haben, wiesen sie den Servicetechniker ab und ließen ihn nicht in ihre Wohnung.

Nur fünf Minuten später erhielt einer der WG-Bewohner eine E-Mail von Vodafone Kabel Deutschland, in der man ihm mitteilte, dass seine Bestellung eingetroffen sei. Kurze Zeit später folgte eine schriftliche Auftragsbestätigung über die Produkte "Vodafone TV Connect" und "Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable" zum Preis von 29,99 Euro pro Monat zuzüglich einem einmaligen Bereitstellungsentgelt in Höhe von 49,99 Euro.

Stellungnahme von Vodafone

Vodafone äußert sich auf Anfrage zu den Vorwürfen, es sei ein bedauerlicher Einzelfall. "Ein selbständiger Handelsvertreter hatte einen Kunden (genaugenommen: eine Wohngemeinschaft) in einer nicht autorisierten Weise angesprochen und dann bei Vodafone einen neuen Kundenvertrag eingereicht, den der Kunde in dieser Form nicht gewollt und auch nicht unterschrieben hatte", heißt es von dem Düsseldorfer Konzern, und weiter: "Da im Falle der Hamburger Wohngemeinschaft eindeutig gegen die klaren Vertriebsbestimmungen von Vodafone verstoßen wurde, haben wir uns gegenüber der VZ Hamburg verpflichtet, keine Auftragsbestätigungen mehr über die beiden Produkte „Vodafone TV Connect“ oder „Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable“ an Verbraucher zu verschicken, wenn diese die Leistungen nicht bestellt haben."

Immer wieder Ärger mit nicht bestellten Leistungen

Das Erlebnis der Hamburger Wohngemeinschaft ist aber offenbar kein Einzelfall. Erst im August 2018 hatte das Landgericht München I die Vodafone Kabel Deutschland GmbH verurteilt, es zu unterlassen, den Abschluss eines Vertrags über das Produkt Kabel Digital und/oder Video Select zu bestätigen, wenn keine Bestellung vorliegt. Ein Kunde, der seinen bestehenden Vertrag gekündigt hatte, wurde nach einem Telefonat unverhofft über einen Vertragsabschluss informiert.

Betroffene, die ebenfalls Probleme mit Vodafone Kabel haben, sollten die Verbraucherzentrale Hamburg informieren. Bestätigt das Unternehmen künftig wahrheitswidrig den Abschuss von Verträgen über die Produkte "Vodafone TV Connect" oder "Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable", wird eine Vertragsstrafe fällig. Beschwerdeformular der Verbraucherzentrale Hamburg: www.vzhh.de/beschwerde