Hamburg/Berlin. Schlichtung könne ein kostengünstiges Verfahren zur Klärung strittiger Forderungen sein, sagte Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin.
Wegen der Verspätungs- und Ausfallprobleme im Flugverkehr hat sich die Zahl der Beschwerden bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) im vergangenen Jahr verdoppelt. Mehr als 32.000 Schlichtungsanträge vor allem von Fluggästen gingen nach Angaben von SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe 2018 ein.
„Die steigenden Fallzahlen zeigen, dass es einen großen Bedarf an Unterstützung von Fahr- und Fluggästen gibt“, sagte Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher scheuen bei Ausfällen oder größeren Verspätungen den direkten Streit mit Bahn- und Flugunternehmen oder fühlen sich mit ihren Ansprüchen oft alleingelassen.“
Streitigkeiten werden außergerichtlich beigelegt
Die Schlichtung könne ein schnelles, kostengünstiges und verbraucherfreundliches Verfahren zur Klärung strittiger Forderungen sein, sagte die Senatorin. Wie ein solches Verfahren ablaufe, könnten die Hamburger am 26. März bei einer Informationsveranstaltung ihrer Behörde im Haus der Patriotischen Gesellschaft erfahren. Nach Angaben Klewes stieg im vergangenen Jahr auch die Zahl der abgeschlossenen Schlichtungsverfahren um 27 Prozent auf knapp 20.300. In 90 Prozent der Fälle habe eine außergerichtliche Streitbeilegung erreicht werden können.
Die SÖP ist von der Bundesregierung als Schlichtungsstelle für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff anerkannt. Zum größten Teil geht es um eine Entschädigung bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen und Bahnfahrten. Mehr als 370 Verkehrsunternehmen beteiligen sich mittlerweile an dem Schlichtungsverfahren, das sie selbst finanzieren.