Hamburg. Am Wochenende kontrollierte die Hamburger Polizei großflächig mit Video-Fahrzeugen den Verkehr in und um Hamburg.

Einer muss am Ende der Schnellste sein: Bloß, dass es im normalen Straßenverkehr im Gegensatz zum Motorsport keinen Preis gibt – sondern ein Fahrverbot und andere durch eigenes Fehlverhalten verschuldete Unannehmlichkeiten. Die Polizei Hamburg führte an drei Abenden einen Schwerpunkteinsatz mit fünf Video-Fahrzeugen durch, besonderes Augenmerk bei den Verkehrskontrollen: "Aggressionsdelikte im Straßenverkehr". Die Preisträger im Kurzüberblick:

Der Nachwuchsrennfahrer, der bei der Großkontrolle durch die größte Ignoranz des Tempolimits auffiel, war ein 22-Jähriger: Mit einem Mietwagen war der junge Mann auf der Autobahn 255 unterwegs. Dort gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h, er fuhr 190. Zusätzlich zum zu entrichtenden "Preisgeld" von 1200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten, darf der Fahranfänger mit einer Nachschulung und einer deutlichen Verlängerung seiner Probezeit rechnen; den Führerschein hat er erst seit Dezember 2017.

Die Silbermedaille geht an einen Motorradfahrer, der in völliger Missachtung von Wetterlage und Tempolimit auf der Köhlbrandbrücke mit 140 km/h erwischt wurde – bei erlaubten 50 km/h. Den letzten unrühmlichen Treppchenplatz erreichte ein 28-Jähriger Fahranfänger, der 188 Stundenkilometer auf der A1 fuhr, rund 68 km/h mehr als erlaubt.

Ohne Führerschein, auf einem Auge blind – und total betrunken

In der Disziplin "Meiste Verstöße gleichzeitig" konnte 36-Jähriger glänzen. Seine Vorstellung lag uneinholbar vorn: Der Mann besitzt nicht nur aktuell keinen Führerschein, er hatte noch nie einen. Außerdem ist er auf einem Auge blind. Und 2,37 Promille Atemalkohol deuten darauf hin, dass er ein Alkoholproblem haben könnte. Das alles hielt ihn nicht davon ab, mit dem Pkw seiner Frau durch Hamburg zu kurven.

"Lobende Erwähnung" finden zudem folgende Verkehrsteilnehmer:

  • Ein 25-Jähriger, der mit 160 durch den Elbtunnel raste (erlaubt sind 80)
  • Ein 44-Jähriger, der die Bundesstraße 5 mit der Autobahn verwechselte und dort 160 fuhr (erlaubt sind 80)
  • Ein 21-Jähriger, der bei wiederum erlaubten 80 ganze 142 km/h auf dem Tacho seines VW-Bullis hatte
  • Ein 28-Jähriger Fahranfänger, der zwar nicht zu schnell fuhr, dafür aber 0,74 Promille Atemalkohol vorweisen konnte