Hamburg. Wohnungen auf Zeit sind bei Touristen beliebt – und sehr lukrativ. Für langjährige Bewohner ist die Umwandlung fatal.

Die Werbebotschaft findet sich gleich auf der Startseite: „Reisen und sich dabei wie zu Hause fühlen!“ Wer sich durch die Bildergalerie klickt, sieht Holzfußböden, Korbsessel und eine quietschgelbe Plastikente auf flauschigen Handtüchern.

Fotos der Zweizimmerwohnung von Iris Müller (69, Name geändert) fehlen auf der Seite der „Oberhouse Apartments“ an der Oberstraße. Aus gutem Grund. Zwar wohnt die Rentnerin in dem vierstöckigen Haus mit 37 Wohnungen an der Ecke zum Mittelweg. Doch ihr Apartment kann weder ein Tourist noch ein Geschäftsmann mieten. Iris Müller lebt seit fast 30 Jahren als eine von nur noch drei Parteien mit einem unbefristeten Mietvertrag auf 42 Quadratmetern. Mit 240 Euro Kaltmiete ist das für die Gegend überaus günstig – auch dank eines Urteils des Amtsgerichts gleich nach ihrem Einzug: Die zunächst geforderte Miete lag deutlich über den damaligen Mietenspiegel. Wer sich nun in eine Wohnung im selben Gebäude über die „Oberhouse-Apartments“ einmietet, zahlt mitunter für zwei Nächte mehr als Iris Müller für einen ganzen Monat.

Wie eine Kronzeugin der Anklage

Ihr Fall sorgte im November für Schlagzeilen. Iris Müller, eine bescheidene, zurückhaltende Frau, trat bei einer Pressekonferenz des Mietervereins zu Hamburg wie eine Kronzeugin der Anklage gegen Vermieter auf. Ihr drohte durch eine geplante Modernisierung ihrer Wohnung eine Mietsteigerung um mehr als 400 Prozent.

Die Erhöhung mag besonders ex­trem sein – ein Einzelfall ist eine Umwandlung mitnichten. „Wir beobachten zunehmend, dass regulärer Wohnraum zweckentfremdet wird“, sagt Rolf Bosse, Jurist des Mietervereins zu Hamburg. Der Grund liegt auf der Hand: Mit der Vermietung auf Zeit lassen sich deutlich höhere Einnahmen erzielen.

Langjährigen Mietern wird gekündigt

Ein Vermieter, der auf St. Pauli ein Gebäude abreißen will, um dort ein später zu verpachtendes Boardinghouse oder Hotel zu errichten, macht aus seiner Kalkulation gar keinen Hehl. In seinem Kündigungsschreiben an einen langjährigen Mieter (35 Quadratmeter großes Apartment, Miete: 438 Euro warm) heißt es: „Wirtschaftlich wird der Pächter an unsere Gesellschaft eine Pacht zahlen, die monatlich 11.800 Euro über den möglichen Erträgen aus der Nutzung der Grundstücke mit Wohnungen liegt.“ Die Fortsetzung des Mietverhältnisses würde daher einen „erheblichen Nachteil für unsere Gesellschaft“ bedeuten.

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Dass das Abendblatt hier weder Namen noch Adresse des Mieters nennt, hat einen einfachen Grund. Er will anonym bleiben, weil er fürchtet, dass eine öffentliche Beschwerde das Mietverhältnis weiter verschlechtern würde. Sein Leben ist ohnehin schwer genug: Der 68 Jahre alte schwerbehinderte Frührentner bekommt nur eine kleine Rente, die über Grundsicherung aufgestockt wird.

Gebäude gleicht einem Geisterhaus

Während des Abendblatt-Besuchs bleibt er stehen, die Bandscheibe schmerzt chronisch. Die Vorhänge sind auch am Mittag zugezogen, Helligkeit verstärkt seinen Schwindel. Das Gebäude gleicht einem Geisterhaus. Nur noch fünf der mehr als 30 Apartments sind bewohnt, die übrigen Parteien haben die Kündigung akzeptiert oder waren schon ausgezogen. Der Mieterverein zu Hamburg hat dem Vermieter im Fall des Rentners signalisiert, dass man über eine Entschädigung für die Aufgabe des Mietvertrags sprechen wolle.

Iris Müller von der Oberstraße bekam im März ein solches Abfindungsangebot: „Für die dem Mieter mit der Aufhebung des Mietverhältnisses entstehenden Kosten erhält der Mieter einen pauschalen Betrag von 20.000 Euro“, heißt es in § 8 der dem Abendblatt vorliegenden „Mietaufhebungsvereinbarung“. Ob auch anderen Mietern ähnliche Abfindungsregeln angeboten wurden, lässt der Vermieter offen, man habe den „Schutz der Privatsphäre“ zu beachten. Im Übrigen sei eine „Entschädigungsleistung“ üblich, wenn sich Mieter „angesichts einer bevorstehenden erheblichen Modernisierung und teilweisen Sanierung dafür entscheiden, sich eine andere Wohnung zu suchen“. Iris Müller lehnte das Angebot ab, weil sie sich mit ihrer Rente eine andere Wohnung in dieser Lage nicht leisten kann.

1702,80 Euro im Jahr mehr Miete für neue WC-Spülung

Am 11. Oktober erreichte Iris Müller dann eine „Modernisierungsankündigung“. Ihre Kaltmiete sollte nach einem Schreiben der „Oberhouse Apartments“ von derzeit 240 Euro um 1047 Euro auf 1287 Euro steigen. In dem Brief führen die „Oberhouse Apartments“ detailliert die geplanten Modernisierungsmaßnahmen auf – von der Dämmung der Fassade mit „Polystyrolpartikelschaum, mit Klinkerriemchen verkleidet“ bis zum Trittschallschutz („hochwertiges Fertigparkett, Eiche hell“) auf. Allein für die neue Spülvorrichtung im Bad sollte Iris Müller künftig 141,90 Euro mehr zahlen, also 1702,80 Euro pro Jahr. Am Ende des Schreibens heißt es, dass man den Brief auch deshalb verfasst habe, „damit Sie in die Lage versetzt werden, ggf. das Für und Wider des Verbleibs in Ihrer Wohnung abzuwägen“.

Der Mieterverein ist überzeugt, dass das Schreiben nur dazu gedient habe, die Mieterin zu bewegen, auszuziehen, damit auch ihre Wohnung modernisiert auf Zeit vermietet werden kann.

Diesen Vorwurf weist der Vermieter zurück. Es sei vorgeschrieben, dass man die Mieter informiere. Dazu gehöre auch, wie hoch die Miete nach der Modernisierung ausfalle und wie man Einspruch einlegen könne: „Dazu sind wir laut Gesetz verpflichtet, und dieser Verantwortung kommen wir nach.“ Zudem sei das Schreiben „gegenstandslos geworden“. In der Tat schrieb der Vermieter am 21. November, dass man die Ankündigung „aufgrund von erforderlichen Änderungen“ zurücknehme.

Eine Konsequenz aus den Negativschlagzeilen nach der Pressekonferenz des Mietervereins eine Woche zuvor? Der Vermieter streitet dies ab. Vielmehr habe man in der „Modernisierungsankündigung Fehler entdeckt und diese nach Kenntniserlangung sofort zurückgezogen“. Die Anforderungen an solche Schreiben seien „unter der aktuellen Gesetzeslage herausfordernd und fehleranfällig“. Jetzt wolle man mit den „Mieterinnen und Mietern herausfinden, welche Möglichkeiten es gibt, eine Modernisierung ohne deutliche Mieterhöhung umzusetzen“.

Sorgen auch in Eimsbüttel

Auch knapp zwei Kilometer weiter im Bezirk Eimsbüttel machen sich Mieter Sorgen um ihr Zuhause, das nach und nach in ein Boardinghouse umgewandelt wird. Das Rentnerehepaar bittet ebenfalls um Anonymität, noch sei das Verhältnis zum Vermieter intakt. Den neuen Fahrstuhl hätten sie zwar nicht gebraucht („den brauchen die Gäste mit ihren Koffern“), aber die damit erfolgte Mieterhöhung von rund 80 Euro können sie verkraften. Sorgen machen ihnen die subtilen Hinweise des Vermieters. Ob man nicht ins Grüne ziehen wolle? Und man würde auch bis zu 30.000 Euro für den Auszug als Abfindung zahlen. Doch das Ehepaar will bleiben: „Hier wohnen unsere Freunde.“

Bleibt die Frage, warum die Stadt solche Umwandlungen duldet. Die Behörde für Stadtplanung und Wohnen erklärt, dass bei jeder Umnutzung von Wohnungen in gewerbliche Nutzung wie etwa ein Boardinghouse das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz einzuhalten sei: „Damit eine Zweckentfremdungsgenehmigung erteilt werden kann, muss der Antragsteller üblicherweise Ersatzwohnraum herstellen.“

Stadt braucht mehr Personal zur Bekämpfung der Umwandlung

Der Bezirk Eimsbüttel schreibt, dass man beide Gebäude kenne, sich aus „ermittlungstaktischen Gründen“ zu Details nicht äußern könne. Auch der Bezirk Mitte – zuständig für St. Pauli – sagt, dass man solche Fälle genau prüfe: „Im Ergebnis steht oft auch eine Versagung entsprechender Baugenehmigungen, weil sie planungsrechtlich nicht zulässig wären.“ Rolf Bosse fordert, dass die Stadt „dringend erforderliche personelle Kapazitäten schaffen muss, um die um sich greifende Umwandlung von Wohnraum zu bekämpfen“.

Der Mieter auf St. Pauli bekam vom Vermieter ein ähnlich großes Apartment in der Nähe angeboten – allerdings nur mit einer schmalen Küchenzeile und kleinem Kühlschrank, dafür einem sehr großen Balkon. Keine echte Option für einen schwerbehinderten Frührentner mit Schwindelattacken und Lichtempfindlichkeit. Er hat sich nun bei Saga und Genossenschaften erkundigt, ob man ihm eine kleine Wohnung geben könne: „Ich bin ein guter Mieter. Ruhig, solide und Nichtraucher.“ Bisher vergebens. Umso größer ist seine Angst vor dem Mai 2019: „Ich weiß nicht, wie es weitergehen soll.“