Hamburg. Junger Ägypter Abdelmoneim kann vorerst in Hamburg bleiben. Kommission für Härtefälle tagt im Januar.
Der Fall des von Abschiebung bedrohten Ägypters Mohammad Moussa Abdu Wadi Abdelmoneim wird überprüft. Der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat die Petition des jungen Ägypters auf seiner Sitzung am Montag an die Härtefall-Kommission überwiesen. Wie berichtet kann der gut integrierte 19-Jährige seine Lehrstelle als Fachverkäufer bei der Bäckerei-Kette Junge nicht antreten, weil die Ausländerbehörde seinen Antrag auf Ausbildungsduldung nach dem „3 plus 2“-Verfahren abgelehnt hat. Aus Sicht der Behörde hat Abdelmoneim nach Erlangen der Volljährigkeit seine Geburtsurkunde zu spät vorgelegt. Diese ist für die Erstellung eines Passes aber notwendig. Die Entscheidung ist bereits gerichtlich bestätigt worden.
Abdelmoneim möchte unbedingt seine Ausbildung in Deutschland machen. Die Bäckerei, bei der er im Rahmen eines Berufsvorbereitungsjahrs ein Praktikum absolviert, hält ihm seit August einen Platz frei. „Ich habe jetzt etwas Zeit gewonnen“, sagte der junge Mann, nachdem er über die Entscheidung im Eingabenausschuss informiert worden war. Er und seine Unterstützer setzen alle Hoffnungen auf die ägyptischen Behörden, bei denen sein Antrag auf einen Pass inzwischen liegt. Die Mitglieder der Härtefall-Kommission können Abdelmoneim als Härtefall unabhängig von der Gesetzeslage einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 23 a gewähren. Wann die Kommission, in der Politiker aller Fraktionen der Bürgerschaft vertreten sind, über seinen Fall entscheidet, ist noch unklar. Die nächste Sitzung ist am 10. Januar 2019.