Vater schildert den dramatischen Ablauf jenes Abends. Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Er nahm den Tod seiner Tochter in Kauf.
Hamburg. Die kleine Nele hat nicht einmal beginnen können, die Welt zu erkunden. Als das Mädchen gerade sechs Wochen alt war, wurde es um sie herum still und düster. Nele ist seitdem taub und kann nur noch hell und dunkel unterscheiden, ihre Bewegungsfähigkeit ist eingeschränkt, ihr geistiger Horizont ebenfalls. Nele hat irreversible Hirnschäden erlitten, nachdem sie heftig geschüttelt wurde.
Ihr Vater Michael F. hat eingeräumt, seiner Tochter das angetan zu haben. Seiner Tochter, von der der 41-Jährige sagt, sie sei „ein Wunschkind“ gewesen. „Ich war überglücklich, als sie da war.“ In der Tat hat sich ihr Vater lange aufopfernd um das Mädchen gekümmert. Hat sich bemüht, den Säugling, der insbesondere nachts sehr viel und anhaltend schrie, zu beruhigen. Bis er plötzlich die Fassung verlor, aus Wut, weil das Baby immer weiter brüllte und wohl auch, weil er sich überfordert fühlte und unter Schlafmangel litt.
Der Mann, der sich wegen zweier Übergriffe auf seine Tochter vom Oktober 2017 vor dem Schwurgericht verantworten muss und gestanden hat, Nele schwer verletzt zu haben, soll dafür nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Michael F. habe sich unter anderem des versuchten Totschlags und der schweren Körperverletzung schuldig gemacht, sagte die Anklägerin.
Vater schlug Nele mit Faust ins Gesicht
Er habe es allen Recht machen wollen, hatte Michael F. erzählt. Weil seine Frau nach der Geburt der ersten gemeinsamen Tochter sechs Jahre zuvor unter Depressionen litt, habe er ihr bei Nele viel von der Betreuung abnehmen wollen und vor allem regelmäßig die Zeit von Mitternacht bis vier Uhr morgens übernommen – um sich dann selber fertigzumachen für seinen Job als stellvertretender Filialleiter bei einem Discounter. Er habe zunehmend unter Erschöpfung gelitten und seiner Frau mitgeteilt, dass er am Ende seiner Kräfte sei. Da habe sie gemeint, dass Kinder nach drei Monaten ruhiger werden und er „noch eine Weile die Arschbacken zusammenkneifen“ müsse.
In der Nacht auf den 01.10.2017 schrie Nele dann wieder heftig und ließ sich nicht beruhigen. Da versetzte er seiner Tochter einen Faustschlag gegen den Kopf, hat Michael F. im Prozess gestanden. Und eine Woche später packte er das Kind aus Wut, weil es wieder viel brüllte, unter den Armen und schüttelte es. Dabei muss der Kopf des Säuglings mindestens zehn Mal heftig hin und her geschleudert worden sein, haben rechtsmedizinische Sachverständige festgestellt.
Als die Mutter am nächsten Morgen nach Nele sah, bemerkte sie sofort, dass das Kind schlaff war und schwer atmete. Im Krankenhaus wurden bei dem Säugling typische Verletzungen festgestellt, die eindeutig für ein Schütteltrauma sprachen, unter anderem eine Hirnschwellung.
Vater wurde als Kind geschlagen
Einem psychiatrischen Sachverständigen gegenüber hatte Michael F. geschildert, er in seiner Kindheit von seinen Eltern geschlagen worden. Als Erwachsener habe er gemerkt, dass er in manchen Situationen schlecht mit Wut umgehen könne. Nachdem er gegen Nele gewalttätig wurde und erfuhr, wie schlecht es seiner Tochter geht, habe er gedacht, er „könne sich vor die Bahn werfen“. Er schäme sich sehr. Der Angeklagte hat mittlerweile eine Schmerzensgeldforderung für seine Tochter über 500.000 Euro anerkannt. Nele lebt bei Pflegeeltern.
„Ich wusste nicht, dass bei kleinen Kindern so viel kaputtgeht, wenn man sie schüttelt“, hatte Michael F. gesagt. Diese Einlassung halte sie „für eine Schutzbehauptung“, konstatierte die Staatsanwältin. „Er wusste um die Gefährlichkeit des Schüttelns.“ Nele sei ihrem Vater gänzlich schutzlos ausgeliefert gewesen. Dagegen hätte sich der Angeklagte der Situation „leicht entziehen können“, indem er den Raum verlässt. Michael F. habe mit seiner Tat den Tod seiner Tochter für möglich gehalten, und „er nahm ihn billigend in Kauf“.
Als er sich nicht weiter um das plötzlich auffällig ruhige Kind kümmerte, sondern sich schlafen legte, „hat er sich mit ihrem möglichen Tod abgefunden“, so die Staatsanwältin. Der Prozess wird Donnerstag mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Am selben Tag soll voraussichtlich auch das Urteil verkündet werden.