Hamburg. 884 Rückführungen bis Ende Oktober. Doch nicht jede Abschiebung gelingt. Manch ein Ausgereister ist auch bald wieder da.
Die Zahl der Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern aus Hamburg ist im laufenden Jahr erneut gesunken. Bis zum 31. Oktober seien 884 Rückführungen vollzogen worden, teilte die Innenbehörde auf Anfrage mit. 440 Ausländer verließen Deutschland unter behördlicher Überwachung, 324 wurden in Begleitung von Beamten in ihre Heimatländer abgeschoben, 120 in Drittstaaten überstellt.
Im Vorjahr waren 1211 Menschen aus Hamburg mit Hilfe von Zwangsmaßnahmen außer Landes gebracht worden oder unter erheblichem Druck der Behörden ausgereist. Es ist praktisch ausgeschlossen, dass diese Zahl im laufenden Jahr wieder erreicht oder gar übertroffen wird. 2016 hatten die Hamburger Behörden 3062 Rückführungen veranlasst.
Nicht jede Abschiebung klappt
Die wohl aufwendigste Abschiebung des Jahres betraf den 9/11-Terrorhelfer Mounir el Motassadeq (44), der am 15. Oktober nach Verbüßung von fast 15 Jahren Haft in sein Heimatland Marokko gebracht wurde. Doch längst nicht jede geplante Abschiebung klappt. Wie die offiziellen Zahlen zeigen, scheiterte in den ersten neun Monaten des Jahres jede dritte geplante Maßnahme dieser Art. In vielen Fällen wurde der Ausreisepflichtige nicht angetroffen oder die abzuschiebende Familie war nicht vollzählig. In anderen Fällen waren die betroffenen Menschen krank oder leisteten Widerstand.
Besonders schwierig sind Abschiebungen von Straftätern. Das Landeskriminalamt und das Einwohnerzentralamt als Ausländerbehörde gründeten darum Anfang November 2016 eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Rückführung ausländischer Straftäter (Geras). Diese Einheit soll sich vor allem um Schwerkriminelle und Intensivtäter kümmern. Sie brachte im ersten Jahr ihres Bestehens 39 Straftäter außer Landes. In den vergangenen zwölf Monaten konnten nach Angaben der Polizei weitere 43 Kriminelle abgeschoben werden.
Einige Ausländer kehren zurück
Einige Ausländer, die Deutschland nach Auszahlung einer Rückkehrförderung freiwillig verließen, kehrten nach kurzer Zeit in die Hansestadt zurück. Wie aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsfraktion hervorgeht, zählten die Behörden zwischen dem 1. September 2017 und dem 30. September 2018 insgesamt 58 Personen, von denen die Rückzahlung der Mittel - insgesamt 5050 Euro - gefordert wurde. Bei den Betroffenen handelte es sich mehrheitlich um Mazedonier und Albaner, die erneut einen Asylantrag stellten.
Die Rückkehrförderung sei als Starthilfe für eine vernünftige Zukunftsperspektive im Heimatland gedacht und nicht zur Vorbereitung einer erneuten Einreise nach Deutschland. „Eine Wiedereinreise stellt somit eine Vertragsverletzung dar, die Konsequenzen haben muss“, erklärte die FDP-Abgeordnete Christel Nicolaysen. Die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen, die wieder nach Hamburg zurückkehrten, konnte der Senat wegen fehlender Angaben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht nennen. Nach Informationen der FDP-Fraktion unterstützte Hamburg die freiwilligen Ausreisen zwischen 2015 und 2017 mit insgesamt 2,6 Millionen Euro.