Hamburg. TÜV-Experten auf dem Dom, Amt für Arbeitsschutz hakt beim „Alpen Coaster“ nach. Anwalt: Keine technischen Mängel.

Nach dem tödlichen Unfall eines Mitarbeiters wird die Achterbahn „Alpen Coaster“ auf dem Hamburger Dom an diesem Wochenende noch nicht wiedereröffnen. Experten des TÜV prüften am Freitag, ob das Fahrgeschäft technisch sicher sei – parallel hat nach Abendblatt-Informationen aber das Amt für Arbeitsschutz weitere Fragen an den Betreiber gestellt, die zunächst zu beantworten seien.

Der 44-jährige Robert D. war am frühen Mittwochabend gegen 17.40 Uhr von einem Wagen erfasst worden, er erlag noch vor Ort seinen schweren Verletzungen. Die Achterbahn war zu diesem Zeitpunkt nahezu vollständig aufgebaut. Warum sich der Mann im Bereich der Schienen aufhielt, als bereits ein Zug fuhr, ist noch nicht geklärt. Die Polizei schließt nach ersten Ermittlungen weder ein Selbstverschulden noch eine andere Ursache aus.

„Sicherheit ist bescheinigt worden“

Der Rechtsanwalt des „Alpencoaster“-Betreibers sagte am Freitag auf Anfrage, dass es keine technischen Mängel an der Achterbahn gegeben habe: „Dies wurde mehrfach bescheinigt.“ Bereits in diesem Jahr hatte etwa der Hamburger TÜV die Sicherheit geprüft und den Betrieb freigegeben. Vor dem Beginn des Hamburger Dom waren Sachverständige des TÜV in Thüringen angereist, um die Anlage unabhängig von dem Unfall erneut zu untersuchen.

Vor dem Unglück in Hamburg war es im Juli zu einem Unfall des "Alpen Coaster" in Würzburg gekommen, dabei wurden vier Menschen verletzt. Laut Medienberichten ereignete sich ein Jahr zuvor in Basel eine weitere Kollision auf einem Fahrgeschäft desselben Betreibers durch einen defekten Bremszylinder.

Der Rechtsanwalt des Betreibers betont, dass es im Fall des Würzburger Unfalls bislang keine rechtskräftige Verurteilung gebe. Nach Ermittlungen der Polizei war jedoch eine Fehlbedienung mutmaßlich verantwortlich. Es hätte auch keine technische Lösung gegeben, den tödlichen Unfall am Mittwoch zu verhindern: „Es gibt keine entsprechenden Systeme, die eine Bahn automatisch stoppen, wenn sich ein Mensch an den Gleisen befindet“.

Die Ermittlungen der Polizei zum Hergang dauern an. Der Leichnam von Robert D. war in das Institut für Rechtsmedizin am UKE gebracht worden und wird möglicherweise obduziert.