Staatsräte sind politische Beamte. Hinter den Senatoren sind sie die ranghöchsten Vertreter der Behörden. Sie erhalten aktuell 12.517,01 Euro brutto im Monat (Besoldungsgruppe B 10). Ein in den einstweiligen Ruhestand versetzter Staatsrat erhält für den laufenden und die folgenden drei Monate volle Bezüge. Danach greift eine Staffelregelung. In den ersten drei Jahren werden 71,75 Prozent gezahlt. Anschließend werden die Versorgungsbezüge anhand der Dienstzeit individuell berechnet. Aus dem einstweiligen Ruhestand zurückgekehrt ist zuletzt der ehemalige Staatsrat Stefan Schulz. Er wurde Präsident des Rechnungshofs.