Hamburg . Vor knapp zwei Wochen tötete ein Mann einen Mitarbeiter des Bezirksamtes. Dieser sollte ihn in die Psychiatrie bringen.
Nach dem gewaltsamen Tod eines Mitarbeiters des zentralen Zuführdienstes in der vergangenen Woche in Eißendorf fordert die CDU Konsequenzen. Es müsse „lückenlos aufgeklärt werden, wie es dazu kam, dass zuständige städtische Behörden die Gefahr offenbar massiv unterschätzen konnten“, sagte der Fachsprecher für die Bezirke in der Bürgerschaftsfraktion, Jens Wolf. Der Senat müsse mehr in die Sicherheit und die Schulung der Mitarbeiter der Bezirksämter investieren. „Das sind wir den Mitarbeitern schuldig, die sich in diese heiklen Situationen begeben, um Menschen zu helfen, die es aus eigener Kraft nicht mehr können.“ Der tragische Tod des 50-Jährigen sei „eine letzte Mahnung“.
Der Mitarbeiter des Bezirksamts Altona war bei dem Versuch, einen psychisch Kranken zwangsweise in eine Klinik zu bringen, von diesem mit einer brennenden Flüssigkeit übergossen worden und an seinen Verletzungen gestorben. Sein Kollege wurde ebenfalls verletzt, ebenso der Betreuer des 28-Jährigen.
Senat spricht von absolutem Einzelfall
Der Senat sprach in der Antwort auf eine Kleine Anfrage Wolfs von einem „absoluten Einzelfall von nicht vorhersehbarer Gewaltanwendung“. Gemessen an der Gesamtzahl von 3397 vom zentralen Zuführdienst in diesem Jahr durchgeführten Einweisungen sei die Zahl der dabei registrierten Zwischenfälle mit 22 „als gering“ zu bezeichnen.
„Bei rund 95 Prozent der Vorfälle von Entgleisungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zuführdienstes handelt es sich um verbale Beleidigungen oder leichte Schubsereien. Bei den verbliebenen Fallkonstellationen handelt es sich um Handgreiflichkeiten mit nachgehender Zwangsmitteleinsetzung“, heißt es in der Senatsantwort. Zwangsmittel seien Handfesseln und Spuckhauben. Die Zahl der tätlichen Angriffe werde nicht gesondert erfasst.
Der zentrale Zuführdienst ist beim Bezirksamt Altona angegliedert. Mit gut 25 Vollzeitstellen ist er für „die Durchführung von Vollstreckungsaufträgen zur zwangsweisen Unterbringung von psychisch kranken, verwahrlosten oder hilflosen Personen“ in ganz Hamburg zuständig.