Warum man alte Gegenstände, die an Straßen liegen, nicht einfach entsorgen darf.
Warum ist das oben beschriebene Vorgehen ein schwerer Diebstahl?
Das Fahrrad war durch eine Schutzvorrichtung, in diesem Fall das Schloss, gesichert. „Wenn jemand das aufschneidet, setzt er sich über die Schutzmaßnahme hinweg“, sagt Florian Abbenseth, Sprecher der Polizei Hamburg. Zum Vergleich: Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn ein nicht angeschlossenes Rad gestohlen wird.
Welche Strafe steht auf Diebstahl?
Einfacher Diebstahl wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Bei schwerem Diebstahl käme eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zehn Jahren in Betracht. Es kommt dabei aber auch immer auf den Wert der gestohlenen Sache an. Liegt dieser unter etwa 50 Euro, ist die zu erwartende Strafe geringer.
Warum ist die Polizei dem Fall nachgegangen, obwohl es sich offensichtlich um ein Schrottrad handelte?
„Wir wurden von einer Zeugin alarmiert, die von einem mutmaßlichen Fahrraddieb berichtete“, sagt Abbenseth. „Da sind natürlich sofort Kollegen ausgerückt.“ Als die Beamten vor Ort ankamen, war der vermeintliche Täter verschwunden. „Im ersten Moment sah es dann so aus, als sei er vor uns geflüchtet.“ Wegen versuchten Fahrraddiebstahls sei eine Anzeige aufgenommen worden. Eines der beiden alten Räder habe eine Nachbarin als ihres identifiziert und an sich genommen. Das andere offensichtlich herrenlose Rad habe die Polizei mitnehmen müssen. Eigentumssicherung nennt sie das. „Denn auch wenn das Rad offensichtlich alt und kaputt war, gehört es ja irgendjemandem.“
Wie wäre das richtige Verhalten gewesen?
Auch wenn das Rad offensichtlich lange nicht benutzt wurde und in einem kläglichen Zustand war: Es ist Eigentum einer Person und darf nicht einfach entfernt werden. Wenn man sich als Anwohner von herumliegenden Dingen gestört fühlt, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Stadtreinigung hat eine Hotline „Saubere Stadt“ eingerichtet: Telefon 25 76 11 11. Online kann man sich an den Melde-Michel wenden, www.hamburg.de/melde-michel – oder der Hamburg Service ist unter Telefon 42 82 80 erreichbar. Und schließlich gibt es die Behördenhotline 115. Melden kann man nicht nur Schrotträder, sondern auch Bäume, die auf die Straße ragen, kaputte oder verschmutzte Straßen oder eben herumliegende Gegenstände. Schrotträder werden gegebenenfalls mit roten Aufklebern versehen, mit denen dem Eigentümer in Aussicht gestellt wird, dass das Fahrrad nach Ablaufen einer Frist zwangsweise entfernt werden kann. Wenn die gesetzte Frist ohne eine Reaktion verstreicht, dürfen beispielsweise die Mitarbeiter der Stadtreinigung die Räder entfernen. Solche Aufräumaktionen gibt es in Hamburg immer wieder.
Macht es einen Unterschied, wenn ein Schrottrad nicht angeschlossen ist?
Auch ohne Schloss ist das Rad fremdes Eigentum und darf nicht entfernt werden. Das Entfernen eines solchen Rades ist ebenfalls ein Diebstahl, allerdings ein einfacher.