Hamburg.
Bei Verspätungen gibt es einen Teil des Fahrpreises zurück: Im Jahr 2018 wurden bisher 79.600 solcher Anträge beim HVV gestellt, davon rund 57.000 im ersten Halbjahr und 22.180 Anträge seit Juli. Das übertrifft schon jetzt fast den Rekordwert des gesamten Jahres 2017. Auch HVV-Sprecher Rainer Vohl betont: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist schon von einem neuen Rekordwert der Anträge im Jahr 2018 auszugehen.“
86.122 Nutzer haben im vergangenen Jahr die sogenannte HVV-Garantie in Anspruch genommen, nach der bei einer Verspätung von 20 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises erstattet werden, bei Tages- und Zeitkarten ein anteiliger Betrag. „Davon entfielen deutlich mehr Anträge auf das zweite Halbjahr, was sich vor allem durch den Herbststurm ,Xavier‘ begründete“, so der Sprecher des HVV. Schon 2016 zählte der HVV insgesamt 70.553 Anträge. Zum Vergleich: Bei der Einführung der HVV-Garantie im Jahr 2011 wurden lediglich 58.897 Anträge gestellt. „Der Anstieg erklärt sich vor allem durch die zunehmende Bekanntheit der HVV-Garantie, nicht aber durch mehr Verspätungen. Nach Sonderereignissen wie Baustellen und Unwetterkatastrophen bleibt das Niveau dauerhaft erhöht“, betont Vohl.
Seit Juli 2018 hatten vor allem die Regional- und S-Bahnen im Süden des Verbundgebiets vermehrt Verspätungen. Gründe waren insbesondere die Baustellen am Hauptbahnhof sowie die S-Bahn zwischen Wilhelmsburg und Harburg. Auch Strecken und Linien im Umland führten in diesem Jahr häufig zu Anträgen. Vohl erklärt: „Dies hat mit den im Vergleich zum Stadtgebiet weniger dichten Takten dieser Bahnen und den verknüpften Buslinien zu tun. Während ein aufgrund einer verspäteten U-Bahn verpasster Bus in der Innenstadt in aller Regel nach weniger als zehn Minuten einen Nachfolger hat, dauert dies in den ländlichen Regionen oft deutlich länger. Damit wird auch eine kleine Bahnverspätung schon garantierelevant“.
Für die Fahrpreiserstattung müssen Kunden einen Antrag auf der Website (garantie.hvv.de) stellen. Die Bewilligung erfolgt nur, wenn dies in einem Zeitraum von drei Tagen erfolgt. Nach der Bestätigung erhält der Kunde einen Auszahlungsbescheid, welcher innerhalb von drei Monaten in einer beliebigen Servicestelle in Hamburg vorgelegt werden muss. Die Entschädigung wird ausschließlich in bar ausgezahlt. Eine Überweisung würde den Kunden den Aufwand jedoch erleichtern. (hspln)