Altstadt. Kein dringender Tatverdacht mehr gegen ausreisepflichtigen Afghanen. Überwachungskamera ausgewertet

    Eine Woche nach der angeblichen Vergewaltigung eines 14 Jahre alten Mädchens in der City ist der Verdächtige wieder frei – er ist am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Wie Carsten Rinio, Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, auf Anfrage mitteilte, bestehe gegen den 30 Jahre alten Afghanen Mansor S. kein dringender Tatverdacht mehr. Grund dafür: „Die bisherigen Angaben der Geschädigten lassen sich in wichtigen Punkten mit den objektiven Beweismitteln nicht vereinbaren“, sagte Rinio. Aus ermittlungstaktischen Gründen wollte Rinio keine weiteren Details nennen. Wie das Abendblatt erfuhr, lassen Bilder aus einer Überwachungskamera den vom Mädchen geschilderten Tatablauf zumindest zweifelhaft erscheinen. Der aktuelle Aufenthaltsort der 14-Jährigen soll den Ermittlern derzeit nicht bekannt sein. Schon wenige Tage vor der angeblichen Tat am vergangenen Sonnabend soll das Mädchen aus Ahrensburg von zu Hause ausgebüxt sein.

    Die Angaben der 14-Jährigen begründeten aus Sicht der Ermittler zunächst einen dringenden Tatverdacht. Gegen den 30-Jährigen war deshalb am Sonntag Haftbefehl erlassen worden, Haftgrund: Fluchtgefahr. Zwar entkräften die neuen Ermittlungsergebnisse den Verdacht gegen den Afghanen in wesentlichen Punkten. Eingestellt wird das Verfahren aber noch nicht. „Es besteht weiter ein Anfangsverdacht gegen den Mann“, sagte Rinio. Wie berichtet, hatte die 14-Jährige zunächst ausgesagt, dass sie von dem betrunkenen 30-Jährigen am Sonnabendvormittag gegen 9 Uhr am Hauptbahnhof angesprochen worden war. Dann sei ihr der Mann gefolgt. Am Saturn-Elek­tro­markt an der Mönckebergstraße habe er sie in einen Hauseingang gezerrt und vergewaltigt. Anschließend sei er ihr bis in die ­U-Bahn gefolgt. Nachdem sie die Bahn an der Station Hoheluftbrücke verlassen habe, habe er sie weiter bedrängt. Erst an einer Aral-Tankstelle an der Hoheluftchaussee wandte sich das Mädchen an Zeugen, die dann die Polizei alarmierten. Dort harrte der Mann aus, bis die Beamten eintrafen und ließ sich widerstandslos festnehmen.

    Der seit fünf Jahren ausreisepflichtige Afghane hat bereits mehrere Straftaten begangen, darunter Diebstahl, Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung – ein Sexualdelikt war nicht darunter. Im März 2017 verurteilte ihn das Landgericht zu drei Jahren und zwei Monaten Haft, dagegen legte Mansor S. Rechtsmittel ein. Ein Termin für die Revisionsverhandlung steht noch nicht fest. Politiker hatten die nicht erfolgte Abschiebung heftig kritisiert.