Hamburg.

In den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts setzte die Stadt auf Wiederkaufsrechte, um Bodenspekulation zu erschweren. Der aktuelle Senat kämpft mit mehreren Instrumenten für bezahlbaren Wohnraum. Das Abendblatt stellt die wichtigsten vor.

Im Bündnis für das Wohnen sind bereits seit 2011 Senat sowie Verbände der Wohnungswirtschaft organisiert. Bei regelmäßigen Treffen unter Beteiligung der Mieterorganisationen wird über die künftige Wohnungspolitik verhandelt. 2016 verständigte sich das Bündnis, jedes Jahr 10.000 neue Wohnungen zu bauen, Senat und Bezirke versprechen straffere Genehmigungsverfahren. Sowohl Genossenschaften wie private Investoren kritisieren jedoch, dass Genehmigungen nach wie vor zu lange dauern. Zudem würden die Chancen der Digitalisierung zu wenig genutzt.

Beim sogenannten Drittelmix sind Investoren gefordert, bei großen Bauvorhaben in Hamburg mindestens ein Drittel Sozialwohnungen zu bauen. Ein weiteres Drittel sollen frei finanzierte Mietwohnungen sein, ein Drittel Eigentumswohnungen. Die Linke hält den Anteil von Sozialwohnungen für viel zu niedrig. Der Senat hält indes an dem Kurs fest, damit die Strukturen gemischt bleiben. Neue soziale Brennpunkte, die in den 1970er-Jahren auch durch Großwohnsiedlungen wie in Mümmelmannsberg entstanden, sollen unbedingt verhindert werden.

Die Soziale Erhaltungsverordnung erschwert die Änderung einer Miet- in eine Eigentumswohnung. Zudem müssen Eigentümer einen Abriss, Modernisierungen (z. B. Einbau von Balkonen, Ausbau des Dachgeschosses) und eine Änderung der Nutzungsart (z. B. Büros statt Mietwohnungen) beim jeweiligen Bezirksamt beantragen. Keinen Einfluss hat der Milieuschutz auf die Mietpreise bei Neubauten, Nachverdichtungen sowie Neuvermietungen. Die Erhaltungsverordnung gilt für klar definierte Quartiere. Diese liegen etwa in Hoheluft West, Eimsbüttel, St. Georg, Ottensen, der Sternschanze und auf St. Pauli.

Mit der im Juni 2015 verabschiedeten Mietpreisbremse erlaubte die Bundesregierung den Ländern, Gebiete zu angespannten Wohnungsmärkten zu erklären und die Mieten zu deckeln. Dort darf die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags in einer Bestandswohnung nicht mehr als zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung gilt nicht für Neubauten, nach Modernisierungen und für bestehende Mietverträge. Hamburg führte die Mietpreisbremse im Juli 2015 als zweites Bundesland nach Berlin ein. Das Landgericht Hamburg erklärte die Mietpreisbremse im Juni dieses Jahres wegen eines handwerklichen Fehlers für unwirksam, der Senat hat inzwischen eine neue Vorlage von Senatorin Dorothee Stapelfeldt verabschiedet. Verbände der Immobilienwirtschaft halten die Verordnung für eine überflüssige Hürde, Mieterorganisationen ist sie nicht scharf genug.

Mit der Kappungsgrenze wird die Miete gedeckelt. Sie darf in Hamburg binnen drei Jahren maximal um 15 Prozent (sonst 20 Prozent) erhöht werden.

Die Bindungsfrist für neue öffentlich geförderte Wohnungen hat der Senat von 15 auf 20 Jahre verlängert. Dies bedeutet, dass der Eigentümer erst nach 20 Jahren die Miete an marktübliche Konditionen anpassen darf.

Die Konzeptvergabe von städtischen Grundstücken soll dazu führen, dass nicht automatisch der Höchstbietende den Zuschlag erhält. Bei der Konzeptvergabe gibt es Punkte für besondere Maßnahmen (etwa den Bau einer Kita auf dem Grundstück) oder günstige Mieten. Genossenschaften kritisieren, dass sich am Ende doch zu oft das höchste Gebot durchsetze.