Die Airline müsse die Passagiere ab zwei Stunden Verspätung verpflegen, so das Flugrechtportal EU­claim. Biete sie nichts an, könnten Fluggäste sich selbst etwas zu essen und zu trinken kaufen und die Rechnung später einreichen. Bei einem Abflug am nächsten Tag gebe es Anspruch auf eine kostenfreie Unterkunft plus Transfer. Wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, habe man zudem Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro ab einer Verspätung von drei Stunden oder wenn der Flug annulliert wurde.

    Wichtig sei, sich den Vorfall von der Airline schon am Flughafen schriftlich bestätigen zu lassen. Zudem sollte man Ticket und Rechnungen aufbewahren.