Hamburg/ Hannover/ Bremen. Parkranger und Müllscouts kontrollieren die Einhaltung, Bußgelder sind möglich. Bei der aktuellen Trockenheit auf Flugasche achten.

Nach dem Feierabend mit Freunden zum Grillen in den Park – das ist in diesem Super-Sommer eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten. Viele Kommunen haben extra gemauerte Grills und Plätze ausgewiesen. Das unerlaubte Grillen, das „Wildgrillen“, wird dort geahndet, wo ein ausdrückliches Verbot gilt: Landschaftsschutzgebiete und Friedhöfe sowie Waldgebiete sind tabu. Wegen der Trockenheit wurde in einigen Wäldern bereits die höchste Brandgefahrstufe ausgerufen. In manchen Städten sind Parkranger oder Müllscouts unterwegs, um Griller zu informieren. Ein Reizthema für Kommunen und Anwohner ist der Müll.

In Hamburg ist während der Sommerzeit das Grillen in Wäldern, Mooren und Heiden nach Information der Umweltbehörde grundsätzlich verboten. Weil es häufiger Beschwerden in Parks gab, hat Hamburg zudem bestimmte Grillzonen festgelegt. „Wir empfehlen wegen der Hitze dringend, diese Grillzonen zu nutzen“, sagt Umweltbehördensprecher Björn Marzahn. Außerdem sei es jetzt besonders wichtig, auf Flugasche zu achten. Sie könne trockenes Gras in Brand setzen.

Als offizielle Grillzonen sind beispielsweise einige Flächen auf den Alsterwiesen ausgewiesen und beschildert, ebenso wie im Altonaer Volkspark: Hier gibt es sogar mehrere Grillstellen mit Schutzhütte. Gegrillt werden darf auch am Falkensteiner Ufer direkt am Elbstrand, im Grünen Zentrum Lohbrügge neben dem Kinderspielplatz oder in der Kieskuhle Rissen.

Auf der Michelwiese stehen sogar elektrische Grillstationen zur Verfügung, weitere ausgewiesene Grillzonen gibt es beispielsweise im Niendorfer Gehege, im Öjendorfer Park, an den Rotenhäuser Wettern, am Eilbekkanal oder auch vor Strandperle an der Elbe. Und auch im Stadtpark darf offiziell auf der Festwiese westlich vom Planschbecken und am Stadtparksee gegrillt werden. Aber auch auf den ausgewiesenen Grillzonen gibt es Regeln, die in allen Bezirken gelten. Grillkohle sollte entsorgt werden. Zudem muss darauf geachtet werden, dass der Rasen keinen Schaden nimmt. Einweggrills sind daher beispielsweise im Stadtpark verboten. Deren Schalen liegen direkt auf dem Gras und ziehen wegen der Hitze, die sich entwickelt, die Pflanzen in Mitleidenschaft.

In Hannover ist Grillen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen erlaubt. Allerdings darf dabei ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Grillgeräten verwendet werden, zudem muss der Grill außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen betrieben, die Holzkohle nach dem Grillen vollständig gelöscht und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden. Verboten ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen und Friedhöfen in Wäldern. Auch im Maschpark, im Großen Garten oder im Berggarten sowie in den Landschaftsschutzgebieten muss der Grill aus bleiben. „Die Stadt Hannover zieht Information und Belehrung eventuellen Bußgeldern vor. Und das hat bislang auch gut geklappt“, sagt Stadtsprecher Dennis Dix.

Wie in Hannover informiert auch in Bremen eine Website über Grillplätze und Auflagen. Die ist auch für Handys optimiert und richtet sich vor allem an grillaffine junge Leute. „Auf öffentlichen Grünflächen und an ausgewiesenen Badestränden gilt: Sofern die Beschilderung nichts Gegenteiliges besagt, ist das Grillen gestattet. Dies gilt jedoch nur, wenn ihr ein adäquates Grillgerät nutzt. Der Gebrauch von Einweggrills ist untersagt, da diese die Grünflächen beschädigen“, heißt es auf der Seite. Wie in vielen Kommunen sorgt in Bremen der Müll nach der Grillparty für Ärger. Insbesondere an den Hotspots Werdersee und Osterdeich gebe es Probleme, sagte der Sprecher der Umweltbehörde, Jens Tittmann. „Wir setzen dazu „Müllscouts“ ein, die Flyer verteilen und die Griller ansprechen. Das klappt gut. Zudem haben wir größere Mülltonnen dort aufgestellt und gemauerte Grills installiert.“

Auch in Oldenburg sind Einweggrills, die auf dem Boden stehen, verboten. Öffentlich ausgewiesene Grillmöglichkeiten gibt es dort am Kleinen Bornhorster See (Betreiberin ist die Stadt), Tweelbäker See (unter Regie eines Bürgervereins) und im Stadtteilpark Swarte Moor, wo nur Tische und Bänke vorhanden sind (Betreiberin ist die Stadt). Wer dort grillt, wo es ausdrücklich untersagt ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. „Tatsächlich kommt es aber nur ganz selten zu Sanktionen: So hat das Amt für Umweltschutz und Bauordnung im vergangenen Jahr nur in einem Fall ein Bußgeldverfahren angeschoben, weil beim Grillen der Rasen auf einem Gelände in einem Landschaftsschutzgebiet geschädigt wurde“, sagte Stephan Onnen, vom Pressebüro der Stadt Oldenburg.

In Göttingen wird das Grillen in allen größeren Grünanlagen akzeptiert. Um Unfälle und Verschmutzungen zu vermeiden, wurden in den vergangenen Jahren in den großen Grünanlagen - Schillerwiesen, Cheltenhampark, Kiessee, Levin’scher Park, Klosterpark, Sieben-Morgen-Wiese, Gartetalbahnhof - Grillaschebehälter aufgestellt. 2017 gab es nur zwei Anzeigen wegen Grillens beziehungsweise offenen Feuers auf freien Flächen, die zu Bußgeldern führten. Wie in den meisten anderen Städten nervt auch in Göttingen oft der Müll: „Die Grünanlagen werden in den letzten Jahren spürbar mehr genutzt. Das wirkt sich auch auf Müll, Vandalismus und Lärm aus“, betonte Stadtsprecher Dominik Kimyon. „Vor allem Einmalgrills werden einfach an Ort und Stelle liegen gelassen. Sie verbrennen die Grasnarbe, stellen eine Gefahr für spielende Kinder dar und sorgen für enorme Müllberge.“