Lübeck. Unternehmer hatte garantiert, beim HSV für mutmaßliche Differenzen zwischen Einnahmen und Ausgaben aufzukommen.

Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Insolvenz der HSV Handball Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, die am 25. Januar 2016 zum Rückzug des damaligen Tabellenvierten aus der Bundesliga führte, hat das Landgericht Lübeck am Freitag in Raum 123 ein erstes Urteil verkündet (Aktenzeichen 4O 153/16). Richter Dr. Felix Barbirz wies die Millionenklage des Hamburger Insolvenzverwalters Dr. Gideon Böhm gegen den früheren HSV-Handball-Präsidenten, Mäzen und Sponsor Andreas Rudolph „vollumfänglich ab“. Böhm kann jetzt vor dem Oberlandesgericht Schleswig in Berufung gehen, wovon auszugehen ist. Die Urteilsbegründung soll nächste Woche vorliegen.

Die Handball-Gläubigerversammlung hatte Böhm am 13. April 2016 einstimmig das Mandat erteilt, gegen Rudolph gerichtlich vorzugehen. Hintergrund der Klage ist dessen sogenannte Verpflichtungserklärung in Höhe von 2,5 Millionen Euro, ohne die der HSV die Lizenz für die Bundesligasaison 2015/16 nicht erhalten hätte. Der Ahrensburger Medizintechnikunternehmer hatte – wie schon in den Vorjahren – garantiert, beim HSV für mutmaßliche Differenzen zwischen Einnahmen und Ausgaben aufzukommen.

Nicht abgeführte Lizenzgebühren

Die Mittel hätten später ausgereicht, die anerkannten Forderungen der Gläubiger von 2.485.645,90 Euro zu bezahlen. So fordern unter anderem das Finanzamt Hamburg-Altona 606.813,13 Euro, die Anschutz Entertainment Group für entgangene Hallenmieten für die jetzige Barclaycard-Arena 624.032,62 Euro und der Nachfolgeverein HSV Hamburg 179.145,31 Euro für nicht abgeführte Lizenzgebühren. Der Zweitligaaufsteiger hätte mit diesem Geld einen Großteil seiner heutigen Altlasten ablösen können.

Rudolphs Anwälte argumentierten, ihr Mandant hätte dank einer – lange unbekannten – Zusatzvereinbarung mit dem damaligen Geschäftsführer Christian Fitzek alle Verpflichtungen gegenüber dem Club erfüllt. Richter Barbirz folgte nun offenbar diesem Standpunkt.