Hamburg. Wer sich als Schüler oder Student in Hamburg etwas dazuverdienen möchte, muss dabei einige wichtige Regeln beachten.

Nebenjobswerden für Schüler und Studenten immer wichtiger. Knapp 80 Prozent der Hamburger Studenten verdienen bereits neben den Vorlesungen und Seminaren Geld. Aber auch immer mehr Schüler wollen sich zu ihrem Taschengeld etwas dazuverdienen. Gerade in den Ferien sind die Jobs sehr begehrt. Damit möglichst viel Netto vom Brutto bleibt, sind allerdings einige Regeln zu beachten. Wie kommt man überhaupt an die begehrten Jobs? Wie hoch muss die Bezahlung mindestens sein? Mit welchen Tricks lassen sich Abgaben vermeiden? Das Abendblatt sprach mit Experten und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Neben- und Ferienjobs.

Ab welchem Alter darf man arbeiten?

In der Arbeitswelt gelten Jugendliche – juristisch gesehen – zwischen 13 und 14 Jahren noch als Kinder. Für sie gelten viele Einschränkungen (siehe Grafik), wenn sie arbeiten wollen. Prinzipiell kann man ab dem 13. Lebensjahr nur einer Arbeit nachgehen, wenn die Eltern damit explizit einverstanden sind. Allerdings gibt es mit Blick auf die maximale Beschäftigungsdauer von zwei Stunden am Tag nur sehr wenige Arbeitgeber, die solche Jobs überhaupt anbieten. Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche dann schon bis zu acht Stunden am Tag arbeiten. Der Job kann auch über mehrere Zeiträume verteilt werden, darf aber 20 Arbeitstage im Jahr nicht überschreiten. 16-Jährige dürfen in Gaststätten bereits bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben sogar bis 23 Uhr arbeiten. Ab 18 Jahren können Schüler und Studenten dann maximal für 70 Tage im Jahr einen Job übernehmen, wollen sie keine Abgaben entrichten.

Wie findet man jetzt
noch kurzfristig einen Ferienjob?

Die Agentur für Arbeit vermittelt keine Ferienjobs. Es gibt aber mehrere Jobbörsen wie www.gelegenheitsjobs.de oder www.schuelerjobs.de. Bei beiden finden sich zahlreiche Angebote für Hamburg. Allerdings wird häufig ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt, und zum Teil werden auch Vorkenntnisse in Gastronomie und Service verlangt. Studentenjobs gibt es unter www.stellenwerk-hamburg.de. Auf schuelerjobs.de finden sich auch Angebote für 16-Jährige, etwa für Telefoninterviews in der Marktforschung. Stundenlohn: 8,84 Euro. Branchen, in denen sich schnell Aushilfsjobs finden lassen, sind vor allem die Gastronomie und der Einzelhandel. Deshalb lohnt es auch, in Supermärkten oder Restaurants vor Ort nachzufragen. Zudem raten Experten, dass die Jugendlichen bei Firmen aus der Region anrufen und Kontakte über Eltern und Bekannte nutzen.

Wie vermeidet man
unnötige Steuerabzüge?

Dazu muss dem Arbeitgeber unbedingt die 13-stellige Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) übermittelt werden, die jedem Bürger bereits nach der Geburt zugewiesen wird. Der Arbeitgeber benötigt die Steuer-ID, um die Lohnsteuermerkmale wie Steuerklasse oder eventuelle Freibeträge elektronisch abzurufen. Die Steuer-ID darf nicht mit der Steuernummer verwechselt werden, die vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt vergeben wird. Wer seine Steuer-ID nicht mehr findet: Beim Bundeszentralamt für Steuern kann sie online beantragt werden. „Nur so kann man Steuerabzüge vermeiden“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). „Denn erst ab einem Monatsverdienst von mehr als 1000 Euro werden Steuern fällig.“ Vor der Einstellung sollte man unbedingt die Frage der Abzüge klären. Denn sonst besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber den Lohn pauschal mit 25 Prozent versteuert. „Dieses Geld ist dann weg, das bekommt man nicht mehr zurück“, sagt Experte Rauhöft. Wer mehr als 1000 Euro im Monat verdient, muss ohnehin mit Steuerabzügen rechnen, die man sich aber über eine Einkommenssteuererklärung zurückholen kann.

Fallen Sozialabgaben an?

Ein typischer kurzfristiger Job ist sozialversicherungsfrei, egal, wie viel der Einzelne verdient. Den Schülern und Studenten werden also keine Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung abgezogen. Einzige Voraussetzung: Die Beschäftigung dauert nicht länger als 70 Arbeitstage im Jahr oder – bei einer Fünftagewoche – maximal drei Monate. Ob die Zeit an einem Stück oder verteilt in Anspruch genommen wird, ist dabei gleichgültig. Mehrere Jobs in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet. Aber sobald 70 Tage überschritten werden, handelt es sich um keinen typischen Ferienjob mehr. Wichtig: Im kommenden Jahr verschlechtern sich die Rahmenbedingungen. Dann gilt eine Grenze von zwei Monaten und 50 Arbeitstagen.

Welche Auswirkungen hat
der Nebenjob auf das Kindergeld?

„Solange das Kind noch Schüler oder in der Erstausbildung ist, hat ein Nebenjob in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe des Kindergeldes“, sagt BVL-Experte Rauhöft.

Was ist, wenn das Kind
Hartz-IV bezieht?

Auch diese Kinder können sich etwas hinzuverdienen, ohne dass es zu Anrechnungen auf das Sozialgeld oder das Arbeitslosengeld II kommt. „Es gibt eine Freigrenze von 1200 Euro im Jahr“, sagt Kirsten Maaß vom Jobcenter Hamburg. Doch die ist an Bedingungen geknüpft: Die Schüler müssen unter 25 Jahre alt sein und allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen besuchen. Außerdem muss der Ferienjob in den Schulferien und nur für eine Dauer von höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden. Unabhängig von dieser Regelung können maximal 100 Euro im Monat anrechnungsfrei hinzuverdient werden.

Gilt auch für Nebenjobs
der Mindestlohn?

Das hängt vom Alter ab. „Nur Jobber, die älter als 18 Jahre sind, haben Anspruch auf den Mindestlohn“, sagt Jugendreferentin Tina Malguth vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) dem Abendblatt. Aktuell beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde. Dieser gilt auch, wenn ein Minijob auf 450- Euro-Basis ausgeübt wird. Dann können maximal 51 Arbeitsstunden im Monat geleistet werden.

Wie wichtig ist ein Vertrag?

„Auf jeden Fall sollte man den Job nur mit einem Vertrag in der Hand beginnen“, sagt Malguth. „Der muss vorher geschlossen werden und eindeutig Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.“ Während des Jobs sind Schüler bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Damit ist der Schüler während der Arbeitszeit – wie auch auf dem Hin- und Heimweg – versichert.

Welche besonderen Regeln gelten für Studenten während des Semesters?

Die wöchentliche Arbeitszeit während des Semesters darf in der Regel nicht mehr als 20 Stunden betragen. Studenten dürfen maximal 26 Wochen im Jahr jeweils mehr als 20 Stunden arbeiten, wenn der Job überwiegend an Wochenenden oder in den Abendstunden liegt. Wer mehr als 450 Euro (Minijob, sonst 435 Euro) im Monat während des Semesters verdient, ist nicht mehr über die Eltern krankenversichert. Verdient der Student zwischen 450 und 850 Euro im Monat, muss er reduzierte Sozialabgaben entrichten. Ab 850 Euro ist der Student voll versicherungspflichtig. Für einen 450-Euro-Job kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das gilt auch für Schüler, die so einen Job ausüben, sonst reduziert sich der Nettolohn um 3,6 Prozent.

Was müssen Studenten, die BAföG
erhalten, beachten?

Studenten, die BAföG bekommen, sollten die Verdienstgrenze von 5400 Euro für den jeweiligen Bewilligungszeitraum (meist zwölf Monate) bei abhängiger Beschäftigung einhalten. Sonst kann die Ausbildungsförderung gekürzt werden.