Hamburg. Befristete Verträge sollen über den Sommer hinaus abgeschlossen werden können. Vorteile auch für Schulen

    Verbesserungen für Lehrer mit befristeten Arbeitsverträgen in Sicht: Eine neue Regelung ermöglicht es, befristete Lehraufträge künftig auch über die Sommerferien hinaus abzuschließen. Möglich wird das, wenn der Vertretungsbedarf, etwa für Elternzeit, Mutterschutz oder Erkrankung, über ein ganzes Schuljahr oder länger besteht. Eine Arbeitslosmeldung während der Ferienzeit durch die betroffene befristet eingestellte Lehrkraft entfällt damit.

    Für diese Neuregelung sei es notwendig, dass Schulen frühzeitig prüfen, für welchen Zeitraum sie den befristeten Vertrag abschließen, so die Schulbehörde. Die neue Regelung gilt ab sofort, allerdings nicht für bereits bestehende, sondern nur für neu abzuschließende befristete Verträge.

    Bislang mussten sich zahlreiche Lehrkräfte während der Sommerferien arbeitslos melden, da ihre Verträge zu Ferienbeginn ausliefen. Diese Beschäftigungspraxis wurde insbesondere von den Linken und der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert. Schulsenator Ties Rabe sagt dazu: „Hamburg hat nicht die Absicht, mit der Befristung Geld zu sparen. Hintergrund der Befristung in Hamburg ist immer eine Vertretungssituation, zum Beispiel Krankheit oder Mutterschutz. Sachgrundlose Befristungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen geschlossen.“ Von der neuen Regelung profitierten Schulen und Lehrkräfte gleichermaßen, so Rabe weiter.

    Wie viele Lehrkräfte von der neuen Regelung betroffen sind, sei laut Aussage der Schulbehörde derzeit nicht bezifferbar, da der Anteil an Vertretungen für das kommende Schuljahr nicht vorhersehbar ist. Im vergangenen Schuljahr gab es 590 Verträge, die in diese Kategorie fallen würden.