Hamburg. Burgerbrater Otto's Burger gewinnt Rechtsstreit um den Namen gegen den Hamburger Konzern: “keine Verwechslungsgefahr“.
Der Fall erinnert an eine klassische David-gegen-Goliath-Geschichte: Im jahrelangen Rechtsstreit um Namensrechte muss der Hamburger Handelskonzern Otto eine gerichtliche Niederlage einstecken. Das Landgericht Hamburg wies eine Klage gegen die Hamburger-Braterei Otto’s Burger zurück.
Eine Verletzung des Unternehmenskennzeichens Otto liege nicht vor, weil die von den vier Burger-Lokalen angesprochenen Gäste den Firmennamen Otto’s Burger gedanklich nicht mit dem Otto-Konzern in Verbindung bringen würden, entschied die Kammer für Handelssachen am Landgericht.
Ein Routinevorgang für den Handelskonzern
Für den Hamburger Handelskonzern Otto ist es ein Routinevorgang. Wenn den Juristen in der Bramfelder Zentrale die Verwendung des Namens Otto bei anderen Unternehmen auffällt, überprüfen sie in jedem Einzelfall, ob eine Verletzung der Namensrechte vorliegt. Nicht selten werden rechtliche Konsequenzen gezogen.
So begann vor drei Jahren auch der Streit mit der kleinen Hamburger Gastro-Kette Otto’s Burger. Damals hatte das Handelshaus eine erste Abmahnung an die Burger-Brater geschickt. Versuche, den Streit außergerichtlich zu klären, scheiterten. Der Versandhändler hatte gegen den Gastronomiebetrieb wegen der Verletzung der Marken- und Namensrechte geklagt. Außerdem ging es um den Verdacht des unlauteren Wettbewerbs. Also landete die Sache vor Gericht – und beschäftigt seitdem die Öffentlichkeit.
„Keine Verwechslungsgefahr“
Darf ein Burger Otto heißen? Das Landgericht Hamburg entschied am Dienstag zugunsten der Hamburger-Kette und wies die Klage des Großversenders zurück. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer für Handelssachen, Jürgen Kagelmacher. Er verwies zudem darauf, dass Otto in Deutschland ein gebräuchlicher Vor- und Nachname sei. Im Ranking der beliebtesten Jungennamen ist Otto laut einschlägiger Statistiken im Internet inzwischen auf Platz 246 gerückt.
Otto’s Burger kann seinen Namen behalten. Daniel MacGowan, einer der drei Gründer von Otto’s Burger, war nach dem Urteil erleichtert. „Die Einschüchterungstaktik hat nicht funktioniert“, sagte der 37-jährige Start-up-Unternehmer und verwies auf eine 60-seitige Klageschrift mit 70 Punkten. Das Urteil sehe er als „Sieg der Vernunft“. MacGowan hatte sich bei der Namensgebung immer auf den Koch Otto Kuase berufen, der im 19. Jahrhundert den Hamburger erfunden haben soll.
Schon im Vorlauf zu dem Prozess hatte er mit seinen Anwälten darauf hingewiesen, dass es mehr als 120 verschiedene Unternehmen in Deutschland gebe, die Otto im Firmennamen tragen – ohne dass der Hamburger Händler gegen sie vorgegangen sei. „Warum also klagt Otto gegen uns?“, fragt MacGowan. Jetzt ist er zunächst einmal nur froh, dass der Rechtsstreit für das Start-up gut ausgegangen ist. Die Planungen für die Expansion außerhalb Hamburgs liegen in der Schublade: Im Herbst will Otto’s Burger eine fünfte Filiale in Köln eröffnen.
Versandhaus behält sich Berufung vor
Welchen Einfluss das aktuelle Hamburger Urteil auf künftige Marken- und Namensstreitigkeiten des Otto-Konzerns haben könnte, ist offen. Der Versandhändler behält sich nach Angaben eines Sprechers weitere juristische Schritte vor. Einen Monat hat das Unternehmen Zeit, in Berufung zu gehen. Der Streitwert im aktuellen Fall lag bei 750.000 Euro.
Für die 1949 als Werner Otto Versandhandel gegründete Firma ist es nicht der erste Rechtsstreit wegen Verletzung der Marken- und Namensrechte. In den vergangenen Jahren habe es mit den betroffenen Firmen meist eine Einigung gegeben, sagte Otto-Sprecher Frank Surholt. Allerdings nicht immer. 2013 hatte das Unternehmen gegen den amerikanischen Mützen-Hersteller Otto Cap geklagt. Damals hatten die Hamburger Recht bekommen. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall. Zur Zeit brodelt ein Streit zwischen dem Schweizer Discounter Otto’s und der Otto Gruppe. Es geht um den Schweizer Onlineauftritt des deutschen Konzerns. Der Discounter Otto’s hatte im letzten Jahr beim Kantonsgericht Luzern ein vorsorgliches Verbot für die Namensführung erwirkt.