In 62 Prozessen wurden G-20-Randalierer verurteilt. Weitere Verfahren anhängig.

Ein Jahr nach dem G-20-Gipfel ist die juristische Aufarbeitung der Krawalle noch in vollem Gange. Bislang wurden 73 Verfahren in der ersten Instanz abgeschlossen. Fünf der Angeklagten wurden freigesprochen. In 62 Prozessen kam es zu Verurteilungen, in sechs weiteren Fällen wurden die Verfahren eingestellt.

Die höchste Strafe, die verhängt wurde, waren dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der angeklagte 28-Jährige nach der Demonstration „Welcome to Hell“ vermummt und aus einer Gruppe heraus eine Bierflasche auf dem Asphalt zerschlagen und den scharfkantigen Rest auf einen Polizeibeamten geworfen und ihn am Arm verletzt hat. Der Täter war erheblich vorbestraft und stand unter laufender Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Neben diesem Prozess gab es in ­G-20-Verfahren bislang weitere sieben Verurteilungen, bei denen Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt wurden, davon drei Urteile, die deutlich über zweieinhalb Jahren lagen. Drei Jahre beziehungsweise drei Jahre und drei Monate waren die Strafen gegen zwei Männer, die wegen Flaschen- beziehungsweise Steinwürfen verurteilt wurden und die sich zudem an Plünderungen von Geschäften beteiligt hatten. Beide Urteile sind rechtskräftig, nachdem die Berufungen zurückgenommen wurden. Gegen ein weiteres Urteil aus dem ersten G-20-Prozess, bei dem ein Angeklagter zwei Jahre und sieben Monate Haft für zwei Flaschenwürfe erhalten hatte, läuft das Berufungsverfahren. In fünf Fällen gab es Freiheitsstrafen ohne Bewährung; gegen drei Männer waren 16 Monate Haft verhängt worden, zwei weitere bekamen 18 Monate.

Noch immer befinden sich zwei Männer, die in erster Instanz verurteilt wurden, in Untersuchungshaft. In einem Fall ist es ein Niederländer, der zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt wurde und dessen Berufungsverfahren seit Februar läuft. Auch der ­28-Jährige, der bisher das höchste Strafmaß von dreieinhalb Jahren erhalten hatte, sitzt noch in Untersuchungshaft. Das Urteil geht ebenfalls in die Berufung vor das Landgericht.

In 36 Verfahren wurden Bewährungsstrafen verhängt, die zwischen sechs Monaten und 22 Monaten lagen. Drei Männer, die als Heranwachsende nach Jugendrecht verurteilt wurden, erhielten Strafen zur Vorbewährung; das heißt, dass erst sechs Monate nach dem Urteil entschieden wird, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Fünfmal gab es für Jugendliche und Heranwachsende einen Schuldspruch, drei weitere Verfahren wurden nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt. Auch in Prozessen gegen drei Männer im Alter zwischen 25 und 41 Jahren wurde die Schuld als so gering angesehen, dass die Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt wurden. Gegen neun weitere Angeklagte kam es zu Geldstrafen.