Hamburg. Senat führt „Mieter-Vermieter-Modell“ ein: Sprinkenhof GmbH soll alle Kulturgebäude instand halten
Die Stadt Hamburg startet eine wohl beispiellose Sanierungsoffensive für ihre öffentlichen Kultureinrichtungen: Alle 23 Institutionen – von der Staatsoper über die Kunsthalle und die großen Theater bis hin zum Museumsdorf Volksdorf – sollen in den kommenden 15 Jahren für insgesamt 300 Millionen Euro auf Vordermann gebracht werden.
Die Verantwortung dafür wird zentral bei der städtischen Sprinkenhof GmbH gebündelt. Dabei wird das aus dem Schulbereich bekannte „Mieter-Vermieter-Modell“ eingeführt: Während die Kulturgebäude bislang mehrere unterschiedliche Besitzer auf städtischer Seite haben, die sich eher unkoordiniert um die Immobilien kümmern, werden die Häuser künftig alle im Besitz von Tochtergesellschaften der Finanzbehörde sein.
Diese finanzieren das Programm, beauftragen die Sprinkenhof mit Unterhalt, Sanierung und Modernisierung der Gebäude und vermieten sie dann an die Kulturbehörde, die sie den Betreibern zur Verfügung stellt. „Die Kulturinstitutionen können sich dann auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren: Kunst und Kultur“, sagte Kultursenator Carsten Brosda (SPD). Er betonte, dass die Miete für die Gebäude nicht zu inhaltlichen Abstrichen führen werde – das Geld erhalte die Kulturbehörde on top. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) verwies auf gute Erfahrungen im Schulbereich, wo nach diesem Muster über Jahre hinweg sogar zwei Milliarden Euro verbaut werden: „Im Vergleich zur bisherigen Praxis bietet das Mieter-Vermieter-Modell eine bessere Planbarkeit und wirkt somit dem schleichenden Verfall der Kulturimmobilien entgegen.“
Sprinkenhof-Chef Martin Görge zufolge gibt es bereits eine Bestandsaufnahme für die 23 Häuser: „An jedem dieser Gebäude ist etwas zu tun.“ Weit oben auf der Sanierungsliste stünden Deichtorhallen, Schauspielhaus,
Laeiszhalle, Staatsoper und Kampnagel. Gebaut werden solle überwiegend in den Sommerpausen.
Bei den betroffenen Kultureinrichtungen wurde die Nachricht überwiegend positiv aufgenommen. Es dürfe aber zu keiner Einschränkung des künstlerischen Betriebs kommen.
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