Am 5. Juli 2015 nahm das Unesco-Welterbekomitee auf seiner 39. Sitzung in Bonn die Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit dem Chilehaus offiziell in die Liste des Weltkulturerbes auf. Obwohl Fritz Högers Chilehaus aufgrund seiner herausragenden architektonischen Qualität hervorgehoben wird, erstreckt sich der Welterbetitel auf das gesamte Kontorhausviertel, also auch auf den Sprinkenhof. Nach Einschätzung der Unesco handelt es sich bei Speicherstadt und Kontorhausviertel um zwei hervorragende Beispiele, „die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheitsgeschichte versinnbildlichen“.