Hamburg. 56-Jähriger ließ Schäferhund auf Spielplatz unangeleint herumlaufen. Der Rentner stand bereits wegen ähnlicher Attacken vor Gericht.

Es war das dritte Mal, dass ein Hund außer Kontrolle geriet, nachdem Thomas H. ihn nicht ordnungsgemäß gesichert hatte. Nur waren die Folgen der Beißattacke vom 9. Juli 2017 so gravierend wie nie zuvor.

Die Staatsanwaltschaft hat den Rentner wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Am kommenden Dienstag wollte das Amtsgericht Mitte eigentlich gegen den 56-Jährigen verhandeln – wegen einer Erkrankung des Angeklagten fällt der Termin jedoch aus. Ein neuer Hauptverhandlungstermin stehe noch nicht fest, gab das Gericht am Freitag bekannt.

Laut Anklage ließ Thomas H. am 9. Juli 2017, gegen 16.25 Uhr, seinen vier Jahre alten Schäferhund auf dem Kinderspielplatz Alter Weg (Eimsbüttel) unangeleint herumlaufen. Plötzlich soll das Tier auf einen elf Jahre alten Jungen losgegangen, ihn gebissen und im Genitalbereich schwer verletzt haben.

Weitere Beißangriffe vor Imbiss und Tankstelle

Es war nicht der erste Vorfall dieser Art. Am 2. Februar 2015 biss ein Hund des Angeklagten einer Frau vor einem Imbiss an der Methfesselstraße (Eimsbüttel) unvermittelt in die Hand und fügte ihr zwei blutende Wunden zu. Auch in diesem Fall hatte der Mann seinen Hund unangeleint laufen lassen. Das Amtsgericht erließ darauf wegen fahrlässiger Körperverletzung einen Strafbefehl über 900 Euro.

Wenige Monate später, am 10. Juli 2015, ließ Thomas H. einen Hund an der Pink-Tank Tankstelle an der Vizelinstraße (Lokstedt) abermals unangeleint zurück. Das Tier stürmte auf einen Kunden zu und biss ihm in die linke Hand. Das Opfer erlitt Hautabschürfungen, Thomas H. wurde unter Einbeziehung einer früheren Körperverletzung (Schlag ins Gesicht) erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Ob es sich in allen drei Fällen um ein und denselben Hund handelt, ist der Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Nach Angaben der Anklagebehörde soll aber in mindestens einem Fall ein Mischlingshund zugebissen haben.

Thomas H. droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zudem könnte ihm die Behörde, hier das Bezirksamt Eimsbüttel, wegen „gröblicher Verstöße gegen Anleinpflichten“ die Haltung oder das Führen von Hunden untersagen.