Hamburg. Facebook ließ Beleidigung trotz Beschwerden im Netz. Neue Pöbeleien gegen Alice Weidel und ihren Hamburger Anwalt aufgetaucht.
Punktsieg der AfD gegen Hasskommentare im Internet: Im Prozess der Bundestags-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel gegen Facebook hat das Landgericht Hamburg am Montag ein Urteil gesprochen. Das Gericht entspricht darin dem Antrag der Politikerin, weshalb es Facebook unter Androhung eines Strafgeldes in Höhe von 250.000 Euro nun offiziell verboten ist, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Kommentar einer Nutzerin zu verbreiten, in dem Weidel unter anderem eine „Nazi-Sau“ genannt wird.
Im betreffenden, überaus geschmacklosen Kommentar unter einem Artikel der deutschen "Huffington Post" aus dem September 2017 wird auch in vulgären Worten ausgeführt, dass die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion homosexuell lebe, aber „bei der AfD gegen Lesben“ sei.
Landgericht folgt Weidels Rechtsauffassung
Eine andere Nutzerin hatte diesen Kommentar bei Facebook gemeldet, das Unternehmen antwortete jedoch, der Kommentar verstoße „gegen keinen unserer Gemeinschaftsstandards“. Im Januar beschwerte sich die Nutzerin erneut – und bekam dieselbe Antwort. Erst danach erfuhr Weidel nach eigener Darstellung von dem Kommentar. Mit Hilfe des Hamburger Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel geht sie seither gegen Facebook vor.
„Nach deutschem Recht haften Dienste-Anbieter wie Facebook für Inhalte ihrer Nutzer, wenn sie Kenntnis von dem Rechtsverstoß erlangen und diesen nicht unverzüglich löschen“, erläuterte Steinhöfel seine Rechtsposition. Seit Meldung des Kommentars im September 2017 sei Facebook „also wie der Täter selber für die Straftat verantwortlich“ gewesen.
Richterin: Kommentare eindeutig verletzend
Dieser Argumentation folgte nun auch das Landgericht, nachdem Facebook zunächst den Standpunkt vertrat, ein deutsches Gericht könne nicht die weltweite Löschung eines Beitrags verlangen – sondern lediglich die Nicht-Verbreitung in Deutschland. Zudem könne Facebook nicht wie eine „Superinstanz“ schwierige Rechtsentscheidungen treffen.
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer hatte schon am Freitag angedeutet, dass der Kommentar die Rechte Weidels, die selbst bei der Verhandlung nicht anwesend war, eindeutig verletze. Nach gängiger Rechtsprechung sei Facebook verpflichtet gewesen, den Kommentar zu entfernen.
Neuer Hass gegen Weidel
Über das Wochenende hatte sich zudem eine neue Entwicklung ergeben. Mehrfach wurde Facebook auf Beleidigungen gegen Weidel und ihren Rechtsanwalt Steinhöfel aufmerksam gemacht. Auf der Facebook-Seite eines „antifaschistischen“ Forums wurde übel gepöbelt.
Da Facebook auch dabei die Auffassung vertrat, diese strafbaren Beleidigungen verstießen nicht gegen die Gemeinschaftsstandards des Unternehmens, haben die Betroffenen bis Donnerstag auf Löschung gedrängt. Bei einem Ausbleiben einer Unterlassungserklärung soll wiederholt gegen Facebook geklagt werden