Unterschieden wird zwischen klassischen Sozialwohnungen (erster Förderweg) und teureren Wohnungen im zweiten Förderweg für mittlere Einkommen.
Die Einkommensgrenze (Jahresbrutto) bei einem Einpersonenhaushalt liegt bei etwa 23.000 Euro im ersten, bei etwa 28.000 Euro im zweiten Förderweg. Doch die Berechnung ist kompliziert, einige steuerfreie Einnahmen wie Kindergeld werden nicht berücksichtigt, in bestimmten Fällen können Grenzen auch überschritten werden. Daher sollte man sich an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden.