Hamburg. In den meisten Parks in Hamburg wird das zumindest geduldet. Aber es gibt ein paar Ausnahmen – und wenige Regeln
Es geht los. Vielleicht noch nicht an diesem Wochenende. Aber spätestens in der kommenden Woche soll es massenhaft Sonnenschein geben, sagen die Meteorologen. Also Grill und Kohle einpacken, raus in den Park, eine schöne Stelle suchen und loslegen. Die öffentliche Nahrungszubereitung mit Holzkohleunterstützung, vulgo Grillen genannt, hat sich nicht nur in Hamburg zu einem Volkssport entwickelt. Aber wo darf man seine Würstchen bräunen? Und wo sollte man es tunlichst unterlassen?
Hamburg ist, das lässt sich schon mal festhalten, in den vergangenen Jahren deutlich grillfreundlicher geworden. Während in früheren Zeiten ein Grill am falschen Ort durchaus nicht nur mit Schnitzeln, sondern auch mit einem Bußgeld belegt werden konnte, lassen die Bezirksämter nun Milde walten. Zwar gibt es einige Ausnahmen, aber in den meisten öffentlichen Parks sind die Freunde des Grillens willkommen. „Das Grillen in den Grünanlagen wird geduldet“, sagt zum Beispiel Martin Roehl, Sprecher des Bezirksamts Altona. Möglicherweise ist das aber auch nur ein Zugeständnis an die Realität. Denn die bezirklichen Ordnungsdienste existieren nicht mehr, und somit gibt es auch kaum jemanden, der Übeltäter verwarnen und Bußgelder verhängen könnte.
Dennoch: Wer draußen grillt, sollte sich an ein paar Regeln halten. Und die sind in allen Bezirken identisch. Sorina Weiland, Sprecherin des Bezirksamts Mitte, sagt: „Es wäre schön, wenn die Grillkohle entsorgt werden würde. Und dass man darauf achtet, dass der Rasen keinen Schaden nimmt.“ Einweggrills werden deshalb gar nicht gern gesehen, im Stadtpark sind sie sogar verboten. Deren Schalen liegen direkt auf dem Gras und ziehen wegen der Hitze, die sich entwickelt, die Pflanzen in Mitleidenschaft.
Einfache Eimergrills kosten wenig mehr als zehn Euro
Auch aus ökologischen und gesundheitlichen Gründen sollte man auf die Wegwerfgeräte verzichten. Tristan Jorde, Leiter des Fachbereichs Umwelt der Verbraucherzentrale Hamburg, sagt: „Die meisten dieser Geräte bestehen aus Aluminium, und die Kombination mit Salz und Hitze kann dazu führen, dass sich das gesundheitsschädigende Material löst und mit der Nahrung aufgenommen wird.“ Außerdem gehe mit den Einweggrills eine enorme Ressourcenverschwendung einher. Also: „Diese Dinger sollte man nicht benutzen, zumal es gute Alternativen gibt.“ Leichte und transportable Grills seien für relativ wenig Geld zu bekommen. „Und man kann sie jahrelang benutzen“, sagt Jorde. In der Tat ist die Auswahl ziemlich groß und reicht vom Eimergrill für wenig mehr als zehn Euro bis hin zum technisch aufwendigen Klappgrill für rund 100 Euro, der dafür aber das Durchglühen der Kohle erheblich beschleunigt und vereinfacht. Die großen Parks der Hansestadt werden – von wenigen Ausnahme abgesehen – in den Sommermonaten intensiv zum Outdoor-Abendmahl genutzt. Im Stadtpark und in weiteren fünf weiteren Grünanlagen hat das Bezirksamt Nord deshalb mittlerweile Grillzonen eingerichtet ‑ in dem Bestreben, die anderen Teile des Parks grillfrei zu halten. Im Altonaer Volkspark gibt es derartige Beschränkungen nicht, auch am Övelgönner Elbufer ist Grillen erlaubt. Einen Wunsch hört man indes in allen Bezirksämtern: „Bitte nehmt Rücksicht auf diejenigen, die nicht grillen.“
Röstaromen-Allergikern sei Hamburgs zentralster Park empfohlen: Planten un Blomen. Hier ist das Grillen untersagt. Schaugewächshäuser, Mittelmeerterrassen, japanischer Landschaftsgarten: In Planten un Blomen soll es um die Vielfalt der Natur, um den Duft der Blumen gehen – und nicht um die Vielfalt der Grillgeräte und um schnöde Braten-Abluft. Gleiches gilt für den Botanischen Sondergarten an der Walddörferstraße. Auch im Niendorfer Gehege herrscht Grillverbot. Mit einer Ausnahme: Direkt neben dem Waldcafé Corell gibt es einen öffentlichen Grillplatz.
Rücksicht ist auch wichtig, wenn man sein Fleisch auf dem Balkon oder der Terrasse zubereiten möchte. Griller können durchaus vor Gericht landen, wenn sie es übertreiben. Die Sachlage lässt sich in etwa so zusammenfassen: Grillen auf Balkonen oder Terrassen ist dann nicht erlaubt, wenn es ein entsprechendes Verbot im Mietvertrag gibt. Fehlt es, darf die Kohle glühen –‑aber nur einmal im Monat und nur bei rechtzeitiger Vorabinformation der Nachbarn. Das geht aus einem rund 20 Jahre alten Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor (Aktenzeichen 6 C 545/96), das immer noch als Richtschnur gilt. Wichtig: Beim Grillen muss unbedingt verhindert werden, dass der Qualm in andere Wohnungen zieht. Hilfreich ist also ein Gespräch mit den Nachbarn – und die Frage, ob sie einverstanden sind.
Zwei Sicherheitstipps: Fester Stand, kein Spiritus
Und nun kommen wir zum vielleicht wichtigsten Teil der Grill-Geschichte. Der Umgang mit Feuer und Hitze birgt Gefahren. Jahr für Jahr gibt es rund 4000 Unfälle beim Grillen. Das muss natürlich nicht sein. Wer ein paar einfache Vorsichtsmaßregeln der Hamburger Feuerwehr beherzigt, dürfte einem ungetrübten Grillgenuss entgegensehen. Keine Kleidung mit Kunststofffasern tragen, sie schmelzen leicht und hinterlassen schlecht heilende Wunden. Dafür sorgen, dass der Grill einen festen Stand hat und Kinder immer einen Abstand halten. Keinen Spiritus verwenden, sondern nur die für Holzkohle empfohlenen Anzünder.