Neustadt. ApoRed zieht Berufung wegen Bomben-Streichs an der Langen Reihe zurück

Fast wäre es wieder passiert. Doch Ahmad A., bekannt als YouTuber ApoRed, tauchte am Freitag mit gut 15-minütiger Verspätung im Strafjustizgebäude auf, nachdem er zunächst ins gegenüberliegende Ziviljustizgebäude gelaufen war – in der irrigen Annahme, dass hier die Berufung wegen seines „Scherzvideos“ um ein angebliches Bombenattentat verhandelt würde.

Schon im September hatte ihm das Fernbleiben vom ersten Prozess am Amtsgericht einen Haftbefehl eingebracht. ApoRed ist mit zwei Millionen Abonnenten einer der bekanntesten YouTuber Deutschlands. Einer, der vor allem mit „Pranks“ (Streichen) für Aufsehen sorgt. Monatlich bekommt er 1700 Euro – dafür, dass sich Nutzer seine auf YouTube hochgeladenen Filmchen anschauen.

Mit seinem „Bomben-Prank“ hatte Ahmad A. aus Sicht der Strafverfolger den Rubikon jedenfalls deutlich überschritten. Am 28. Juni 2016 warf er eine Sporttasche mit den Worten „30 Sekunden habt ihr alle Zeit, lauft lieber, wenn euch euer Leben etwas wert ist“ neben einen Geldautomaten an der Langen Reihe. Wie beabsichtigt rannten die arglosen Menschen in Panik davon, während sich Ahmad A. schlapplachte. Das Geschehen, von Jan H. gefilmt, landete zwei Wochen später auf ApoReds You-Tube-Kanal – ohne dass die teils bis ins Mark erschütterten Opfer ihr Einverständnis gegeben hatten. Einige leiden noch heute unter den Tatfolgen. In der ersten Instanz entschuldigte sich der Blogger zwar – nur kaufte ihm das Gericht die Reue nicht ab, verurteilte ihn zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden. Jan H. erhielt eine Geldstrafe von 1200 Euro. Beide Angeklagten und die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen das Urteil ein.

Die Staatsanwaltschaft und Ahmad A. zogen am Freitag ihre Berufungen zurück. Damit ist das erste Urteil rechtskräftig. Weil ein weiterer Verhandlungstag nötig geworden wäre, habe man die Berufung aus Zeitgründen zurückgenommen, sagte seine Verteidigerin Annette Voges. Einen Erfolg erzielte indes Jan H. Das Gericht reduzierte die Zahl der Tagessätze von 120 auf 90 – damit taucht die Strafe nicht im Vorstrafenregister auf. Ein Grund für die Milderung ist auch, dass Jan H. seinen Job wegen der Berichterstattung über den „Bomben-Prank“ verloren hatte.