Hamburg. Auch öffentliche Unternehmen müssen in Zukunft Umsatzsteuer zahlen – mit Folgen für die Bürger

Auf die Bürger in Hamburg könnten in vielen Bereichen saftige Gebührenerhöhungen zukommen. Grund sind gesetzliche Änderungen bei der Umsatzsteuerpflicht: Demnach müssen auch öffentliche Unternehmen wie Hamburg Wasser, die Stadtentwässerung, die Stadtreinigung, die Friedhöfe und das Studierendenwerk, aber auch der öffentlich-rechtliche Norddeutsche Rundfunk (NDR) sowie Handels-, Handwerks- und weitere Kammern ihre Umsätze im Grundsatz versteuern. Und diese höheren Kosten könnten sie an die Kunden und Nutzer weitergeben.

Bei welchem Unternehmen das in welchem Ausmaß so kommen wird, ist noch offen. Die Gesetzesänderungen auf Bundesebene als Folge von EU-Urteilen zur „Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie“ erfolgten zwar schon im Jahr 2015. Der Bund hat den betroffenen Unternehmen jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2020 eingeräumt. Wie der Hamburger Senat auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsabgeordneten Jennyfer Dutschke antwortet, nutzen die meisten Unternehmen diese Frist auch aus, um die Rechtslage in Ruhe zu bewerten.

Aus Dutschkes Sicht wird es jedoch langsam Zeit, sich Gedanken über die Auswirkungen einer höheren Umsatzsteuerbelastung zu machen: „Entweder subventioniert der Staat die öffentlichen Unternehmen mit Steuermitteln aus dem Haushalt, um diese Mehrbelastung auszugleichen, oder er reicht sie in Form von Preissteigerungen an die Bürger weiter“, so die Haushaltspolitikerin, die die Folgen so beschreibt: „Hamburger müssen dann womöglich mit höheren Müll- und Abwassergebühren, höheren Kosten für Bestattungen oder einem Anstieg des Rundfunkbeitrags rechnen. Auch Leistungen für die Verwaltung können teurer werden.“

Dutschke fordert: „Rot-Grün muss Klarheit schaffen und darf dieses Problem nicht länger aussitzen.“ Die FDP-Fraktion hat daher einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, der eine „systematische Untersuchung“ der Thematik sowie der Auswirkungen auf den Haushalt bis Ende Juni fordert.

Auf Regierungsseite möchte man sich in dieser Frage aber ungern unter Zeitdruck setzen lassen. „Es ist sinnvoll, die Übergangsfrist voll auszuschöpfen, um die Auswirkungen in Ruhe zu prüfen“, sagte Markus Schreiber, in der SPD-Fraktion für öffentliche Unternehmen zuständig. Am Ende werde die Neuregelung wohl nur wenige Firmen betreffen, die tatsächlich im Wettbewerb stehen. Die müssten ihre höheren Kosten dann wohl an die Gebührenzahler weitergeben – auch wenn das nicht erstrebenswert sei.

Ähnlich äußerte sich die Finanzbehörde auf Abendblatt-Anfrage. Die Entscheidung, wie sie mit höheren Kosten umgehen, „treffen die jeweiligen Einrichtungen in eigener Zuständigkeit“, hieß es. Generell sei davon auszugehen, dass eine Umsatzsteuerpflicht „nicht zwangsläufig“ zu einer Erhöhung von Gebühren führen wird. Mit anderen Worten: Es kann aber in einigen Fällen dazu kommen.

Knackpunkt ist dabei die Frage, inwieweit die Unternehmen im Wettbewerb stehen. Ist das der Fall, werden sie um die Umsatzsteuer – in der Regel 19 Prozent – nicht herumkommen. Nach Senatsangaben hat sich zum Beispiel das Universitätsklinikum UKE, das sich neben vielen anderen Kliniken behaupten muss, bereits als vollständig umsatzsteuerpflichtig eingestuft: „Ein Einfluss auf die künftige Preispolitik ist daher nicht zu erwarten.“

Hausmüll ist wohl nicht betroffen – Altpapier schon

Die Stadtentwässerung ist dagegen konkurrenzlos und nimmt quasi eine hoheitliche Aufgabe wahr – daher wird sie die Umsatzsteuerpflicht vermutlich nicht betreffen. Bei vielen Unternehmen ist die Lage jedoch weniger eindeutig. So hat die Hamburg Port Authority einen hoheitlichen (also umsatzsteuerbefreiten) Bereich und einen wirtschaftlichen, der bereits entsprechend steuerpflichtig ist. Bei der Stadtreinigung ist die Lage ähnlich, sie prüft aber noch, wie sie damit umgeht. So sei sie per Gesetz für die Hausmüllentsorgung zuständig und habe dort auch keine Konkurrenz, betonte Sprecher Reinhard Fiedler. Anders sieht es bei Altpapier, Wertstoffen oder Bioabfällen aus: Hier sind durchaus andere Unternehmen tätig, die darauf drängen werden, dass die öffentliche Konkurrenz auch Steuern entrichtet. „Wenn neue Kosten entstehen sollten, refinanzieren wir das über Gebühren“, sagte Fiedler. Theoretisch könne man das zwar auch durch Einsparungen auffangen, aber da seien die Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft.

Der Bund der Steuerzahler vertrete in der Frage eine klare Haltung, sagte Sprecher Christoph Metzner: „Eine höhere Belastung für die Bürger sollte auf jeden Fall vermieden werden.“