Rotherbaum.

Die Universität Hamburg muss die Namen von Unternehmen veröffentlichen, die Geld für die Forschung gespendet haben. Das entschied das Hamburger Verwaltungsgericht. Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hatte geklagt und sich auf das Hamburgische Transparenzgesetz berufen. Arne Semsrott, Mitglied der Arbeitsgruppe Wissenschaft, sagt: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg stellt klar, dass auch Hochschulen gegenüber der Öffentlichkeit Auskünfte geben müssen. Transparenz über Spenden und Sponsoring ist wichtig, um Einflussnahmen auf Hochschulen entgegenzuwirken.“

Die Uni Hamburg habe in vielen Fällen keine Daten zu Spenden und Sponsoring veröffentlicht und sich auf Vertraulichkeitsvereinbarungen berufen. Laut Gericht seien diese aber nicht wirksam, da Hochschulen schon laut Gesetz Auskunft geben müssten. Das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) habe 2017 fast 23 Millionen Euro aus Spenden und Sponsoring erhalten. Die meisten Spendernamen seien nicht öffentlich bekannt. Die Uni kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. (HA)