Hamburg. Drei Klagen sind inzwischen gegen das 360 Millionen Euro teure Projekt der Bahn beim Oberverwaltungsgericht eingegangen.
Kann man einen kompletten Fernbahnhof verlegen und neu bauen – ohne eine sonst bei Großvorhaben übliche Umweltverträglichkeitsprüfung? Um diese Frage dürfte es bald in der rechtlichen Auseinandersetzung um den neuen Bahnhof Diebsteich gehen. Erste vorbereitende Bauarbeiten für die für 2023 geplante Verlegung von Altona dorthin sind angelaufen. Drei Klagen sind inzwischen gegen das 360 Millionen Euro teuere Projekt der Bahn beim Oberverwaltungsgericht eingegangen, wie das Eisenbahnbundesamt jetzt bestätigte. Und dabei stützen sich die Kläger der Initiative „Prellbock Altona“ eben auf jene bei vielen Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Tatsächlich gibt es bei dem Vorhaben damit eine offene Frage. Im Amtlichen Anzeiger Hamburgs vom März 2016 führt die Wirtschaftsbehörde aus, dass eine solche Prüfung stattfindet. Das Eisenbahnbundesamt kommt in seinem Genehmigungsbeschluss indes zu dem Schluss, dass eine solche UVP für die Verlegung nicht notwendig sei. Der Unterschied ist etwas für juristische Feinschmecker: Beim Bau eines neuen Schienenweges ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Beim Bau sonstiger Bahn-Anlagen aber nicht unbedingt.
Initiative sieht viele Nachteile für Altona
„Wir gehen davon aus, dass die Frage der Erforderlichkeit einer UVP im gerichtlichen Verfahren geklärt wird“, heißt es beim Eisenbahnbundesamt. Ob es nun durch die Klagen zu zeitlichen Verzögerungen kommt, ist noch offen. Eine Einschätzung dazu wollte das Bundesamt mit Verweis auf die „laufenden Gerichtsverfahren“ nicht abgeben.
Die Initiative „Prellbock“ sieht viele Nachteile für Altona, wenn der Fernbahnhof aus dem Zentrum des Bezirks verlegt wird. Die Bahn spricht indes von einer notwendigen Entlastung des Hauptbahnhofs.