Hamburg. Das Landgericht verurteilt einen 25-Jährigen, der bei einem Unfall mit einem gestohlenen Taxi einen Barkeeper tötete, wegen Mordes.
Als der Vorsitzende Richter noch einmal die Details des Unfalls schildert, vergräbt Mehmet Yilmaz das Gesicht in seine Hände und weint. Der Mann, der beinah sein Leben ausgelöscht hätte, verzieht dagegen auf der Anklagebank keine Miene. Wie im gesamten Prozess wirkt Ricardas D. (25) auch an diesem letzten Verhandlungstag nahezu regungslos. Minuten zuvor hat das Landgericht das Urteil im Namen des Volkes verkündet: lebenslänglich. Wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes.
Damit endet zumindest vorläufig ein Prozess, der bundesweit Schlagzeilen gemacht hat. Dabei hat Ricardas D. niemanden erschossen oder erstochen. Seine Waffe war ein Taxi, das er am frühen Morgen des 4. Mai 2017 gestohlen hatte. Auf der Flucht vor der Polizei raste der zuvor wegen Diebstahls verurteilte Litauer mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 160 Kilometern pro Stunde durch Hamburg und rammte am Ballindamm ein Taxi, das gerade zwei Fahrgäste aufgenommen hatte. Beide waren auf dem Heimweg nach ihrer Schicht als Barkeeper. Einer der beiden Männer überlebte mit schweren Kopfverletzungen, sein Kollege starb in dem zerstörten Auto. Taxifahrer Mehmet Yilmaz erlitt zahlreiche Knochen- und Wirbelbrüche, leidet noch immer unter den Folgen der Verletzungen.
“Vorsätzliches Werk eines maximal rücksichtslosen Täters“
„Der Angeklagte billigte den Tod anderer, möglicherweise auch den eigenen Tod“, erklärte der Vorsitzende Richter. Ricardas D. sei vergleichbar mit einem Täter, „der bei der Flucht um sich schießt“. Man habe es „hier mit dem vorsätzlichen Werk eines maximal rücksichtslosen Täters zu tun“. Der Verteidiger hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung gefordert, sein Mandant habe in Panik gehandelt.
Dem widersprach der Richter energisch: Ricardas D. habe genau gewusst, was er tue. Er habe sich sogar extra Handschuhe übergestreift, um beim Einbruch ins Auto keine Spuren zu hinterlassen. Dann habe er mehrere rote Ampeln ignoriert und hätte sogar nach dem Unfall trotz gebrochener Beine noch versucht zu fliehen. Von einer Schuldminderung durch Alkoholkonsum – Ricardas D. war bei der Tat angetrunken – könne keine Rede sein. Im Gegenteil: Wer mit mehr als 1,2 Promille und ohne Fahrerlaubnis durch eine Metropole rase, handele besonders verantwortungslos.
Richter betont: Es wurde kein Grundsatzurteil gefällt
Das Urteil erinnert an das Berliner Raserurteil. Vor einem Jahr hatte das Berliner Landgericht zwei Männer (zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alt) ebenfalls wegen Mordes verurteilt, da sie sich mit ihren Autos ein spontanes Rennen geliefert hatten. Einer von ihnen rammte den Geländewagen eines 69-Jährigen, der an den Unfallfolgen starb. Am 1. März entscheidet der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren, ob dieses Urteil Bestand haben wird.
Das Hamburger Landgericht betonte, dass im Fall Ricardas D. von einem Grundsatzurteil in Sachen Verhalten im Straßenverkehr keine Rede sein könne. Hier seien die Umstände einzigartig: Es gehe um einen Straftäter, der alles riskiert habe, auch das Leben anderer, um seiner Festnahme zu entgehen.
In seinem letzten Wort hatte sich Ricardas D. bei den Opfern des Unfalls und ihren Angehörigen entschuldigt: „Ich bereue zutiefst, was ich gemacht habe. Ich bete jeden Tag für den Verstorbenen.“
Rechtsanwalt kämpft um Schmerzensgeld für die Mutter
Für Diskussionen sorgte im Gerichtssaal die Kritik des Verteidigers an der Verfolgungsjagd durch die Polizei. „Ich halte sie für problematisch und nicht ganz korrekt“, sagte der Rechtsanwalt. Sein Mandant habe in der extremen Drucksituation immer weiter beschleunigt. Dieser Theorie widersprach der Vorsitzende Richter energisch: „Da werden Ursache und Wirkung verwechselt.“ Die Beamten hätten den Täter verfolgen müssen: „Sie wollten ein solches Unglück verhindern.“
Mit dem Urteil ist indes der Fall keineswegs abgeschlossen. Zum einen wird erwartet, dass die Verteidigung wie in Berlin in Revision gehen wird. Zum anderen beginnt nun die zivilrechtliche Etappe. Rechtsanwalt Gregor Maihöfer, der die Mutter des getöteten Barkeepers im Strafprozess als Nebenkläger vertreten hat, kämpft nun um die Entschädigung durch die Versicherung des gestohlenen Taxis: „Meine Mandantin ist völlig traumatisiert, sie hat bei dem Unfall ihr einziges Kind verloren.“ Zudem sei sie nach einem stationären Aufenthalt in der Psychiatrie arbeitslos, entsprechend schlecht gehe es ihr auch wirtschaftlich. Dennoch habe die Versicherung noch nicht einmal die Beerdigungskosten übernommen.
Ricardas D. soll zahlen – doch wird er es auch können?
Das Landgericht verurteilte Ricardas D. zwar zu einer Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an die Mutter. Doch erfahrungsgemäß wird bei dem Täter, der zudem alle Verfahrenskosten zahlen soll, kaum etwas zu holen sein. Auch Taxifahrer Mehmet Yilmaz musste über Monate um Verdienstausfall und Schmerzensgeld kämpfen, inzwischen hat die Versicherung erste Entschädigungen geleistet.
Ricardas D. wird nun zunächst drei Jahre seiner Haft im normalen Vollzug absitzen. Dann soll er die Chance für eine Alkohol-Entziehungskur bekommen, um anschließend wieder ins Gefängnis zu gehen. Mit einer vorzeitigen Entlassung kann er frühestens nach 15 Jahren rechnen.