Hamburg. 2017 gab es nur noch 24 Organspenden in der Hansestadt – der niedrigste Wert seit neun Jahren. Kliniken müssen Behörde berichten.

Um der rückläufigen Zahl von Organspenden entgegenzuwirken, müssen Hamburgs Krankenhäuser künftig mindestens einen Transplantationsbeauftragten haben, der von allen anderen Arbeiten freigestellt wird. Verfügt eine Klinik über mehr als 100 Intensivbetten wie das Uniklinikum Eppendorf (UKE), muss sie mindestens zwei Zuständige benennen. Das sieht der Entwurf eines neuen Landesgesetzes vor, das noch von der Bürgerschaft verabschiedet werden muss.

Demnach müssen die 22 Kliniken, in denen Organe entnommen werden, künftig der Gesundheitsbehörde auch berichten, wie viele Menschen für Organspenden in Frage gekommen wären. Das soll bei der Beurteilung helfen, ob „die Potenziale für mögliche Organspenden umfassend erkannt und genutzt werden“, wie Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) am Dienstag im Rathaus erläuterte. „Täglich sterben in Deutschland Menschen, weil sie vergebens auf ein Spenderorgan gewartet haben. Es ist höchste Zeit, diesen Negativtrend umzukehren.“

Niedrigster Wert bei Organspenden seit neun Jahren

Der Gesundheitsbehörde zufolge gab es 2017 bundesweit 797 Organspenden, 60 weniger als im Jahr davor. Von dieser Entwicklung sei auch Hamburg betroffen, sagte die Senatorin. Gab es 2016 noch 40 Organspenden, seien 2017 nur 24 Menschen nach ihrem Tod Organe entnommen worden. „Das ist der niedrigste Wert seit neun Jahren“, sagte Prüfer-Storcks. Dabei kämen jährlich etwa 2000 Hamburger für eine Organspende in Betracht.

Nach Angaben der Techniker Krankenkasse warteten Ende vergangenen Jahres 183 Menschen in Hamburg auf ein lebensrettendes Organ.

Wie ist die geringe Zahl der Organspenden zu erklären? Grundsätzlich seien die Abläufe rund um die Organentnahme aufwendig, sagte Prüfer-Storcks. Hinzu komme, dass Kliniken für ein Spenderorgan im Schnitt nur 3900 Euro erhielten. In Kroatien beispielsweise gebe es dafür den doppelten Betrag. Für die Arbeit eines Transplantationsbeauftragten erhielten Kliniken abhängig von ihrer Größe bisher eine Pauschale von 6000 bis 45.000 Euro pro Jahr – auch das sei nach Expertenmeinung zu wenig, sagte die Senatorin. Sie habe sich bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin dafür eingesetzt, dass die Pauschalen künftig höher ausfallen sollten.

Ermittlungen zu Unregelmäßigkeiten in Hamburg laufen noch

In den vergangenen Jahren waren in mehreren deutschen Kliniken Ungereimtheiten bei der Vergabe von Spenderorganen aufgetreten. Das habe dazu geführt, dass die Bundesländer sich auf „mehr Durchgriffsrechte“ verständigt hätten, sagte Prüfer-Storcks. In Hamburg ermittelt die Staatsanwalt immer noch, ob es am UKE und an der LungenClinic Großhansdorf zu Manipulationen kam, die womöglich relevant waren für die Vergabe von Organen. Anlass war eine Prüfung durch eine Kommission der Bundesärztekammer, der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Die FDP-Fraktion in der Bürgerschaft begrüßte die Initiative des Senats. Die geplanten Kontrollen der Krankenhäuser könnten „dazu beitragen, verloren gegangenes Vertrauen in die Transplantationsmedizin wiederherzustellen“, sagte FDP-Politikerin Jennyfer Dutschke. „Entscheidend ist aber, dass sich jeder Mensch frühzeitig mit einer möglichen Organspende im Todesfall auseinandersetzt und selbst eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende trifft.“ Der Senat müsse seine Bemühungen verstärken und größere Aufklärungskampagnen als bisher anstoßen.