Hamburg. Justizsenator und Bezirksamtschef richten Appell an die Hamburger

Bis zu 4000 neue Schöffen brauchen Hamburgs Gerichte von 2019 bis 2023. Ausgewählt werden sollen diese ehrenamtlichen Richter aus 8000 Kandidaten – so viele Menschen werden hoffentlich ihre Unterstützung anbieten, sagte Falko Droßmann, Leiter des Bezirksamts Hamburg-Mitte, am Dienstag im Rathaus. „Demokratie ist kein Selbstläufer. Bewerben Sie sich bei Ihrem Bezirksamt“, appellierte Droßmann an die Hamburger. „Das Schöffenamt ist eine Bürgerpflicht.“

Justizsenator Till Steffen (Grüne) sagte: „Die Justiz haust nicht in einem Elfenbeinturm, sondern sie ist mitten in der Gesellschaft verankert und lebt durch unser aller Engagement.“ An vielen Gerichten werde Rechtsprechung durch das Mitwirken von Schöffen überhaupt erst möglich. „Zudem tragen Schöffen dazu bei, durch ihre Erfahrungen in den Gerichten gegenüber Mitbürgern deutlich zu machen, wie Gerichte arbeiten“, sagte Steffen.

Wenn sich nicht genügend Bewerber melden, können Bürger auch verpflichtet werden, ein Schöffenamt zu übernehmen. Wie oft das vorkommt, vermochten Steffen, Droßmann und auch Petra Pinnow, Vorsitzende des Landesverbands Nord des Bundes der ehrenamtlichen Richter, nicht zu sagen. Pinnow sagte, das Schöffenamt sei sehr anspruchsvoll, aber auch spannend: „Man begegnet Menschen aller Facetten. Als Schöffe lernt man, dass jeder Mensch in Situationen kommen kann, Unrecht zu begehen.“

Das Ehrenamt soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Gesucht werden Schöffen, die in Strafsachen beim Amts- und Landgericht mitwirken, Schöffen beim Jugendgericht und ehrenamtliche Verwaltungsrichter.

In der Regel würden Schöffen durch das Gericht an nicht mehr als zwölf Sitzungstagen pro Jahr eingesetzt, so die Justizbehörde. Eine juristische Vorbildung sei nicht nötig. Die Jugendschöffen sollten allerdings „in der Jugenderziehung erfahren sein“.

Der Arbeitgeber muss Schöffen für die Zeit ihres Einsatzes freistellen. Für ihre Arbeit erhalten sie eine Entschädigung, unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.