Hamburg. Die Stadt Hamburg muss mindestens 625 Millionen Euro für die Fernwärmegesellschaft zahlen. Platzt der Rückkauf doch noch?
Bis zum Freitag muss Vattenfall mitteilen, wieviel Geld das Unternehmen für den Verkauf der Fernwärmegesellschaft von der Stadt haben will. Bisher besitzt der schwedische Staatskonzern 74,9 Prozent an der Wärmegesellschaft, die derzeit 480.000 „rechnerische Wohneinheiten“ mit Fernwärme versorgt. Die Stadt hält 25,1 Prozent der Anteile.
Nachdem Volksentscheid von 2013 soll die Stadt neben Strom- und Gasnetz 2019 auch die Fernwärme wieder vollständig in eigenen Besitz überführen. Darüber wurde bereits im Januar 2014 ein Vertrag mit Vattenfall geschlossen. Demnach wird der Wert des Netzes und der dazu gehörigen Erzeugungsanlagen auf mindestens 950 Millionen Euro festgelegt (ohne den bereits verworfenen Neubau eines neuen Kraftwerks in Wedel).
Stadt wird Vattenfall-Kalkulation prüfen
Übernimmt Hamburg die 74,9 Prozent von Vattenfall, so müsste es laut dem Vertrag von 2014 noch etwas weniger als 625 Millionen Euro an Vattenfall dafür zahlen – da es für seine 25,1 Prozent 2012 bereits etwa mehr als 325 Millionen Euro an den Energiekonzern überwiesen hat. Nachdem Vattenfall der Stadt am Freitag seine eigene Kalkulation über den aktuellen Wert der Wärmegesellschaft vorlegt, wird die Stadt diese zunächst prüfen. Erscheint ihr der Preis als zu hoch, wird ein von Vattenfall und Stadt gemeinsam beauftragter Schiedsgutachter den Unternehmenswert neu ermitteln.
Wird auch dessen Ergebnis von einer der beiden Seiten angezweifelt, kann ein weiterer Schiedsgutachter eingeschaltet werden. Dessen Wertfeststellung ist dann für alle Seiten bindend. Danach hat die Stadt zwischen 21. und 30. November 2018 die Möglichkeit, die Vattenfall-Anteile zum Jahreswechsel zu übernehmen („Call-Option“) – entweder zum vereinbarten Mindestpreis, oder, falls der Gutachter einen höheren Preis ermittelt, zu diesem neuen Preis.
Rückkauf könnte ins Stocken geraten
Liegt der aktuell ermittelte Unternehmenswert unter dem 2014 vereinbarten Mindestpreis, so müsste die Stadt trotzdem den Mindestpreis zahlen. „Der Volksentscheid von 2013 war für uns als Unternehmen nicht bindend. Weil uns an einem guten Miteinander in Hamburg gelegen ist, haben wir dem Rückkauf gleichwohl zugestimmt“, sagte Vattenfall-Chef Pieter Wasmuth dem Abendblatt. „Wir haben das Prozedere zusammen mit der Stadt vertraglich festgelegt und uns bei der Fernwärme auf einen Mindestpreis von 950 Millionen Euro für den jetzt eingetretenen Fall geeinigt, dass in Wedel kein neues Kraftwerk gebaut wird. Diesen Mindestpreis muss die Stadt auch zahlen, wenn neue Gutachten einen niedrigeren Wert feststellen sollten. Wir können einen geringeren Preis nicht akzeptieren."
Sollte allerdings ein deutlich unter dem Mindestpreis liegender Unternehmenswert festgestellt werden, so könnte der Rückkauf noch ins Stocken geraten. Denn der Kauf eines Unternehmens zu weit überhöhtem (Mindest-)Preis könnte gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Landeshaushaltsordnung verstoßen, wie der Senat 2014 in einer Antwort auf eine Anfrage des damaligen Grünen-Fraktionschefs Jens Kerstan geantwortet hat. Der ist heute bekanntlich Umweltsenator und zusammen mit der Finanzbehörde für den Rückkauf zuständig.
Kerstan hatte schon damals kritisiert, dass der Kauf von 25,1 Prozent durch den SPD-Alleinsenat vor dem Volksentscheid den Rückkauf deutlich verteuern würde. Theoretisch hätte der Senat nach Feststellung des Unternehmenswertes im Herbst 2018 neben dem Rückkauf auch noch zwei weitere Möglichkeiten: Er könnte alles beim Alten belassen und sich weiterhin mit 25,1 Prozent begnügen. Oder er könnte die „Put-Option“ ziehen. Dann müsste Vattenfall die 25,1 Prozent der Stadt für gut 325 Millionen Euro zurücknehmen. Diese beiden Möglichkeiten sind aber extrem unwahrscheinlich. Denn schließlich muss der Senat den Volksentscheid umsetzen. Und der sieht die vollständige Übernahme der Fernwärme vor.