LautSozialer Erhaltungsverordnung müssen Eigentümer einen Abriss, Modernisierungen (z. B. Einbau von Balkonen, Ausbau des Dachgeschosses) und eine Änderung der Nutzungsart (z. B. Büros statt Mietwohnungen) beim jeweiligen Bezirksamt beantragen.

Die in Hamburg damit einhergehende Umwandlungsverordnung erschwert zudem die Änderung einer Miet- in eine Eigentumswohnung. Bietet der Eigentümer die Wohnungen sieben Jahre nur den Mietern zum Kauf an, darf er sie anschließend frei verkaufen.

Keinen Einfluss hat der Milieuschutz auf die Mietpreise bei Neubauten, Nachverdichtungen sowie Neuvermietungen. Wird also beispielsweise auf einem Grundstück komplett neu gebaut, greift die Soziale Erhaltungsverordnung für diese Wohnungen nicht.