Hamburg. Die Parlamente in Hamburg und Schleswig-Holstein müssen eher eingebunden werden, fordert die FDP

Knapp zwei Monate vor dem endgültigen Verkauf der HSH Nordbank nimmt die Spannung in Hamburg und Schleswig-Holstein zu. Medienberichte, wonach die verbliebenen drei Bieter bis zu diesem Freitag letztmals die Möglichkeit hatten, ihre Angebote nachzubessern, wurden in Regierungskreisen allerdings ebenso wenig bestätigt wie das Gerücht, wonach bereits Mitte Januar feststehen soll, an wen die Länder verkaufen werden.

Als denkbar gilt aber, dass noch im Januar die Vorentscheidung fällt, mit welchem Bieter man in die finalen Verhandlungen gehen wird. Zuletzt galten Socrates Capital aus London sowie die US-Finanzinvestoren Apollo und Cerberus als Interessenten – wobei Cerberus eine Bietergemeinschaft mit US-Investor Christopher Flowers bilden soll, der bereits 5,1 Prozent an der HSH hält.

Klar zu sein scheint dagegen, dass die Landesregierungen in Hamburg und Kiel den von der EU gesetzten Zeitrahmen, bis zum 28. Februar einen Käufer zu präsentieren, voll ausnutzen werden. Das „Signing“ der Vorverträge werde erst an diesem Tag erfolgen, hieß es aus Regierungskreisen. Das „Closing“, also das Ratifizieren der vermutlich Tausende Seiten umfassenden Einzelheiten und der eigentliche Übergang der HSH auf ihren neuen Eigentümer, könne sich dann noch Monate hinziehen.

Auch die Mitteilung an die Bürgerschaft und den Landtag in Kiel, die dem Verkauf zustimmen müssen, wird es erst nach dem 28. Februar geben – das geht jedenfalls aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage von FDP-Fraktionschef Michael Kruse hervor, in der es heißt, man werde über das „Ergebnis des Verfahrens“ berichten.

Kruse sieht das kritisch: „Angesichts der für die Stadt historischen Bedeutung des HSH-Verkaufs darf die Bürgerschaft nicht erst im Nachgang zum Verkaufsprozess über die Pläne des Senats informiert werden. So würde das Parlament zur reinen Abnickveranstaltung verkommen.“ Er fordert: „Ab dem Zeitpunkt der Entscheidung, an wen die Bank verkauft werden soll, sollte auch die Bürgerschaft eingebunden werden.“ Diese Sichtweise wird auch in den Regierungsfraktionen in Hamburg und Kiel durchaus geteilt. Dort gab es zuletzt mehrfach die Forderung, auch die geordnete Abwicklung der Bank zu prüfen – zum einen, weil das möglicherweise die günstigere Lösung für die Länder und die schonendere für die regionale Wirtschaft sein könnte, zum anderen, damit die Parlamente überhaupt zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden können.

Sorge bereitet Kruse zudem die Garantiefrage: Hamburg und Schleswig-Holstein stellen der HSH schon seit 2009 eine Zehn-Milliarden-Euro-Garantie, um Risiken aus Altgeschäften abzusichern. Dafür musste die HSH mehrere Hundert Millionen Euro Gebühr im Jahr zahlen. Weil das die Bank massiv eingeschränkt hat, wurde sie im Zuge des Verkaufs von dieser Gebühr entlastet. Diese Pflicht hat stattdessen die HoldCo übernommen, jene Beteiligungsgesellschaft, die alle Länder-Anteile an der HSH hält.

Laut Senat schuldet die HoldCo den Ländern schon jetzt mehr als 350 Millionen Euro. Würde der Käufer die Garantie übernehmen, könnte diese Summe auf mehr als 1,8 Milliarden Euro anwachsen. Daher stellt sich die Frage: Was wird aus diesen Forderungen? Und: Wäre es eine illegale staatliche Beihilfe, wenn die Länder darauf verzichten würden? Aus Kruses Sicht darf das nicht passieren: „Für die Länder ist entscheidend, dass sie sich bei einem Verkauf der HSH nicht über den Tisch ziehen lassen.“