Hamburg. Für den Hip-Hop-Star der Hamburger Gruppe 187 Strassenbande ist es bereits die 13. Verurteilung. Jetzt zeigt er sich reumütig.
Kristoffer Jonas Klauß Gzuz alias Gzuz hat wieder Ärger mit der Justiz. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat den Rapper der Gruppe 187 Strassenbande am Montag zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Eine Gerichtssprecherin bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung.
Gzuz (29) hatte im Juli vergangenen Jahres in einem Getränkemarkt im Stadtteil Bahrenfeld einem Verkäufer eine Ohrfeige verpasst. Eine Überwachungskamera hatte die Tat aufgezeichnet. Zwei Gerichtstermine hatte Gzuz bereits versäumt, woraufhin er zur Fahndung ausgeschrieben wurde.
Im Oktober war er auf St. Pauli bei einer Routineüberprüfung festgenommen worden, nachdem Anwohner wegen Ruhestörung die Polizei alarmiert hatten. Nach fünf Tagen Untersuchungshaft war Gzuz damals freigelassen worden – gegen Zahlung einer Kaution und die Auflage, sich zweimal pro Woche bei der Polizei zu melden.
14-monatige Haft droht im Wiederholungsfall
Gzuz gab sich im Gerichtssaal reumütig und entschuldigte sich bei seinem Opfer. Es ist bereits die 13. Verurteilung für den voll tätowierten Hip-Hop-Star („Ahnma“). Wegen Raubes und Körperverletzung hat er eine dreijährige Haftstrafe abgesessen. Seit seiner Entlassung 2013 ist er auf Bewährung.
„Ihnen muss bewusst sein, dass Sie das nächste Mal für 14 Monate in den Knast gehen“, zitiert die „Bild“-Zeitung Richterin Heike Flatau. Das könnte bedeuten, dass Gzuz die im März beginnende Tournee der 187 Strassenbande verpasst. Da kein Rechtsmittelverzicht eingelegt wurde, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.