Das Verwaltungs­gericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden: „Der Schutz vor Terroranschlägen ist nicht Aufgabe des Veranstalters.“Demnach sind die Betreiber der Weihnachtsmärkte nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen.

Der Schausteller­verband Hamburg von 1884 teilte auf Abendblatt-Anfrage mit: „Wir sind erfreut, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin-Charlottenburg unsere durchgängige Argumentation stützt, dass die Herstellung von Sicherheit auf Märkten eine hoheitliche Aufgabe ist. Die Schausteller sind bereit, die üblichen Kosten bei den Veranstaltungen zu übernehmen. Allerdings wollen sie bei den Kosten für die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen gegen Terrorangriffe nicht alleingelassen werden.“