Hamburg. Mitglied der Jugendgruppe “Die Falken“ hatte geklagt und bekommt Recht. Die Kosten für das Verfahren muss die Frau aber tragen.

Der Fall einer SPD-nahen Jugendgruppe, die auf der Fahrt zum G20-Gipfel nach Hamburg von der Polizei abgefangen und in die Gefangenensammelstelle geleitet wurde, geht in die nächste Runde: Das Verwaltungsgericht hat jetzt bestätigt, dass die Beamten nicht nur, wie bereits bekannt, den Bus der "Falken" verwechselt haben, sondern sich auch gegenüber Mitgliedern der Gruppe rechtswidrig verhalten haben. Eine junge Frau hatte Klage erhoben, um feststellen zu lassen, dass die Behandlung durch die Polizei während der Ingewahrsamnahme rechtswidrig war.

Das Gericht bestätigte jetzt, dass mehrere Maßnahmen gegen die 20-Jährige rechtswidrig waren: Die Durchsuchung der Klägerin, die Anfertigung eines Fotos der Frau sowie die Anordnung, während eines Toilettengangs die Tür geöffnet zu lassen, hätten so nicht geschehen dürfen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. 

Die Polizei hatte sich später für die Anordnungen entschuldigt und sprach von einer Verwechslung. "Aufgrund dessen seien auch die streitgegenständlichen Maßnahmen während der Ingewahrsamnahme rechtswidrig gewesen", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts zur Klage der Frau. Beklagte ist die Stadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres und Sport.

Klägerin muss Kosten tragen

Obwohl sie vor Gericht Recht bekam, muss die Klägerin die Kosten des Verfahrens bezahlen – laut Gerichtssprecherin einen dreistelligen Betrag. Denn sie habe sich nach der Entschuldigung von Innensenator Andy Grote (SPD) am 19. Juli im Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft nicht zunächst an die Innenbehörde gewandt, sondern gleich Klage erhoben. Durch die Entschuldigung habe die Innenbehörde "keine Veranlassung für die Klage gegeben", entschied das Gericht.

Zum Hintergrund: Die Polizei hatte am frühen Morgen des 8. Juli den mit 44 teilweise minderjährigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen besetzten Bus, der aus Nordrhein-Westfalen kam, auf der Autobahn abgefangen und zur Gefangenensammelstelle geleitet. Dort wurden die Insassen nach eigenen Aussagen von Spezialkräften der Polizei „geschlagen und mit ihren Händen auf dem Rücken abgeführt“. Einige Jugendliche mussten sich „komplett nackt ausziehen (andere bis auf die Unterwäsche) und wurden dann intensiv abgetastet“. Erst nach viereinhalb Stunden konnte die Gruppe weiterfahren. Innensenator Andy Grote (SPD) hatte sich bereits entschuldigt und die Polizei die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens eingeräumt. Der Bus sei verwechselt worden, so die Erklärung.

Frau musste Notdurft vor Beamtin verrichten

Die junge Frau aus dem „Falken“-Bus aber fühlte sich besonders gedemütigt – und reichte daher Mitte September eine eigene Klage ein. Grund: Die 20-Jährige, deren Name dem Abendblatt bekannt ist, wurde von der Polizei nicht nur gezwungen, sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen und intensiv auch im Intimbereich abtasten zu lassen. Sie musste zudem ihre Notdurft vor den Augen einer Polizeibeamtin verrichten.