Beim Betreiben eines Kamins oder Kaminofens sollten die Empfehlungen von Hersteller und Schornsteinfeger beachtet werden.

Offene Kaminfeuer sollten nur gelegentlich entzündet werden. Sie sind energetisch ineffizient, verursachen hohe Emissionen und belasten die Innenraumluft deutlich mit Schadstoffen.

Kaminöfen belasten durch die Emissionen die Gesundheit der Nachbarschaft. Als obere Unzumutbarkeitsgrenze gilt, Kamine und Öfen bis zu achtmal im Monat zu betreiben.

Verfeuert werden darf nur trockenes, unbehandeltes Holz in Form von Scheitholz oder Hackschnitzeln, Reisig und Zapfen, außerdem Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzpellets sowie Grill-Holzkohle und -briketts.

Ungeeignet und verboten ist in der Regel das Verbrennen von gestrichenem und behandeltem Holz sowie Sperrholz, Span- oder Faserplatten, Papier oder Pappe. Brennbare Abfälle (auch Gartenabfälle) und Müll dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden.

Die Restfeuchte von Brennholz darf höchstens 25 Prozent betragen, um starke Rauchentwicklung, eine geringe Energieausbeute und viel Asche zu vermeiden. Empfohlen werden Holzfeuchte-Messgeräte (gibt es für weniger als 20 Euro im Baumarkt).