Die Schulen bekommen von der Behörde Mittel für den Vertretungsunterricht zugewiesen: Zum einen erhalten sie 4,5 bis 5 Prozent ihrer Lehrerstellen noch einmal zusätzlich als Vertretungsreserve obendrauf.
Im wöchentlichen Stundensoll eines Lehrers (Vollzeit) ist zudem eine Unterrichtsstunde vorgesehen, die er für den Vertretungsunterricht verfügbar ist.