Ein kurdischer Journalist soll im Auftrag des türkischen Geheimdienstes kurdische Politiker in Deutschland ausspioniert haben.

Hamburg. Wegen Spionage für den türkischen Geheimdienst ist ein kurdischer Journalist zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Richterin am Hanseatischen Oberlandesgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 32 Jahre alte Angeklagte für den türkischen Geheimdienst MIT gearbeitet hat. Der Angeklagte soll von Januar bis November 2016 die kurdische Szene in Deutschland, unter anderem in Bremen, ausgeforscht haben. Dafür habe er rund 20.950 Euro erhalten.

Es handele sich um einen „innertürkischen Konflikt, der in Deutschland ausgetragen wird“, betonte die Richterin. Hier komme die deutsche Justiz an ihre Grenzen und könne zum Beispiel nicht für den Schutz von Menschen in der Türkei sorgen.

Der Angeklagte habe sich durch seine eigenen Angaben überführt. Er habe Kontakt zum Bremer Kurdenpolitiker Yüksel Koc aufgenommen, um ihn auszuspionieren. Der türkische Geheimdienst sei sehr daran interessiert, etwas über die kurdischen Aktivitäten in Deutschland und Europa zu erfahren. Der Angeklagte habe außerdem in Briefen angegeben, dass er „gegen den Terrorismus, gegen die PKK“ kämpfe. Warum sollte er also Kontakt zu der Familie von Yüksel Koc aufnehmen - außer er habe an Informationen gewollt.

Verurteilung soll als Warnung dienen

Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Richterin, dass er nicht vorbestraft sei und nicht sehr professionell vorgegangen sei. Außerdem seien die gesammelten Informationen nicht sehr aussagekräftig gewesen. Der Angeklagte habe nur wenige private Informationen von der Familie Koc erhalten. Er habe zwar kein Geständnis abgelegt, aber doch einige Umstände, zum Beispiel Nachrichten auf dem Handy, bestätigt.

Die zwei Jahre Freiheitsstrafe seien zur Bewährung ausgesetzt, „weil wir erwarten, dass Ihnen diese Verurteilung zur Warnung dient und sie keine neuen Straftaten begehen werden“.

Verteidigung: Angeklagter ging dilettantisch vor

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte eine wesentlich geringere Strafe gefordert, weil der Angeklagte „so dilettantisch“ vorgegangen sei. „Wenn es einen Auftrag gab, dann ist er gescheitert“, sagte der Verteidiger.

Der Mann war Mitte Dezember 2016 in Hamburg festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft. Er muss die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen und außerdem 20 950 Euro Strafe zahlen, die er mindestens als Lohn für seine Agententätigkeit bekommen hat.