Hamburg.

Nachdem das Berliner Landgericht die Mietpreisbremse für verfassungswidrig erklärt hat, sieht die Hamburger Wohnungswirtschaft Handlungsbedarf. Das Urteil sei ein „klares Signal“, kommentierten verschiedene Verbände, die sowohl die Privatwirtschaft als auch die Genossenschaften vertreten. Hamburg müsse die Mietpreisbremse daher wieder abschaffen. Sie sei nicht nur wirkungslos, sondern möglicherweise auch verfassungswidrig.

Das Landgericht hatte in einem Mietstreit verhandelt. Ob eine Miete gesetzlich begrenzt werde, sei abhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese weiche aber in verschiedenen Städten wesentlich voneinander ab, argumentierten die Richter. Außerdem würden Vermieter, die bereits in der Vergangenheit zu hohe Mieten nahmen, begünstigt, weil sie diese bei einer neuen Vermietung beibehalten dürften.