Der Sonderausschuss G20 ist ein zusätzliches, befristetes Gremium der Bürgerschaft. Er hat die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie alle anderen Ausschüsse, kann also Betroffene und Experten einladen oder Akten anfordern, hat aber nur einen Auftrag: die G20-Ereignisse aufzuarbeiten.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) arbeitet hingegen wie ein politisches Gericht: Er vernimmt „Zeugen“, kann sie vereidigen und Falschaussagen sanktionieren. Zudem bekommen die Abgeordneten einen hauptamtlichen Arbeitsstab an die Seite, dem ein Richter vorsteht.